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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2026-03-17

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-17

Wortprotokoll

Besten Dank für Ihre Frage, Frau Bürgin. Ich glaube, Sie verwechseln den BVG-Versichertenlohn mit der Einkaufsmöglichkeit. Die Einkaufsmöglichkeit berechnet sich wie folgt: Wenn Sie 450[NB]000 Franken verdienen, was mit Ihrer Motion immer noch versicherbar wäre, und Beitragssätze von 20 Prozent haben - 10 Prozent Arbeitgeber, 10 Prozent Arbeitnehmer -, dann haben Sie 90[NB]000 Franken pro Jahr. Ein Extrembeispiel: Wenn Sie zwischen 25 und 60, also während 35 Jahren, nicht arbeiten, können Sie 35 mal 90[NB]000 Franken rechnen, das ergibt etwa 3 Millionen Franken. Wenn Sie mit 60 zu arbeiten beginnen und 450[NB]000 Franken verdienen, können Sie sich auch mit Ihrer Motion mit 3 Millionen Franken einkaufen.

Wenn Sie also von 900[NB]000 Franken versicherbarem Lohn sprechen, hat das nichts mit dem Einkaufsvolumen zu tun, sondern mit dem versicherbaren Lohn. Millioneneinkäufe sind mit Ihrer Motion immer noch möglich, aber die, die gut verdienen, können selbst weniger für sich vorsorgen. Das und nichts anderes fordert Ihre Motion, die handwerklich wirklich schlecht formuliert ist. Wenn Sie die Einkäufe begrenzen wollen, können Sie beispielsweise sagen, dass die Einkäufe auf das Dreifache des BVG-Obligatoriums beschränkt werden sollen. Man könnte sich dann mit maximal 270[NB]000 Franken pro Jahr einkaufen. Das wäre die faire Variante, anstatt das BVG zu halbieren.