Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-18
Wortprotokoll
Ich erläutere Ihnen gerne, warum der Bundesrat der Meinung ist, dass bei dieser Motion Nutzen und Ertrag in einem schlechten Verhältnis stehen, und warum der Bundesrat deshalb beantragt, sie abzulehnen. Er teilt zwar das Anliegen Ihrer Geschäftsprüfungskommission, dass das Verwaltungshandeln nur dann nachvollziehbar ist, wenn geschäftsrelevante Unterlagen korrekt abgelegt und aufbewahrt werden. Transparenz über die Tätigkeit der Bundesverwaltung ist wichtig, um das Vertrauen in den Staat und die Akzeptanz des staatlichen Handelns zu stärken.
Aber nach Ansicht des Bundesrates ist die von der GPK-S vorgeschlagene Verlängerung des Zugriffs auf inaktive E-Mail-Accounts des Bundes keine zweckmässige Lösung. Zum einen wäre der Nutzen einer längeren Zugriffs- und Aufbewahrungsfrist nur sehr begrenzt, da alle geschäftsrelevanten Informationen ohnehin fortlaufend aus den E-Mail-Accounts in das elektronische Geschäftsverwaltungssystem überführt und dort bearbeitet werden müssen. Die restlichen Informationen in den E-Mail-Accounts werden als nicht geschäftsrelevant betrachtet. Zum andern stehen datenschutzrechtliche, technische und finanzielle Gründe einer längeren Aufbewahrungsfrist entgegen. Der im Datenschutzgesetz verankerte Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass Personendaten nicht länger als unbedingt erforderlich aufbewahrt werden dürfen. Hinzu kommt, dass eine längere Aufbewahrungsdauer zusätzliche Speicherkapazitäten erfordert und das Risiko von Überschneidungen und Doppelspurigkeiten bei der Datenspeicherung erhöht. Der damit verbundene Personalaufwand sowie die Kosten für den Speicherplatz würden beachtliche finanzielle Mittel nötig machen.
Ich sage es noch einmal: Kurz gesagt, stehen die Kosten und der Nutzen eines längeren Zugriffs auf inaktive E-Mail-Accounts des Bundes in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.