Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-18
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18
Wortprotokoll
Nur eine Rückmeldung an Kollege Burkart, weil er gesagt hat, zehn Jahre Aufbewahrungsfrist seien bei einer Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren ein Problem. Es gibt eine relative Verjährungsfrist. Wenn die Verrechnungssteuer nach sechs Jahren nicht geprüft worden ist, kann das besagte Jahr keiner Revision mehr unterzogen werden; dann ist es vorbei. Hier geht es um die absolute Verjährungsfrist. Die Steuerpflichtigen wissen, dass das Jahr X geprüft wird. Nach spätestens fünf Jahren ist es vorbei, und man kann das Jahr zur Seite legen, weil eine Rückkehr nicht mehr möglich ist. Das ist der Unterschied zur absoluten Verjährungsfrist. Ich sage das nicht als ehemaliger Steuervorsteher, sondern weil ich den Zusammenhang zwischen Bundessteuer, einer direkten Steuer, und Verrechnungssteuer sehe. Beide müssen dieselbe Frist haben, sonst stimmt es nicht.