Wettstein Felix · Nationalrat · 2026-03-18
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Die erste Säule bildet eine Einheit. Wir sollten alles daransetzen, dass dies so bleibt. Die erste Säule besteht aus AHV und[NB]IV. Auch das System der Ergänzungsleistungen bezieht sich völlig zu Recht auf die gesamte erste Säule und nicht nur auf die Altersvorsorge.
Vor ziemlich genau zwei Jahren, am 3.[NB]März 2024, haben die Stimmbevölkerung und die Stände der Volksinitiative zur Einführung der 13.[NB]AHV-Rente zugestimmt. Vielleicht erinnern Sie sich: Im Vorfeld der Abstimmung gab es auch kritische Stimmen, die darauf hinwiesen, dass es ungerecht sei, wenn diese Initiative nur für die Altersrenten gelte, nicht auch für die IV-Renten. Die Ansätze der AHV-Renten und der Invalidenrenten sind zu Recht identisch. Wir dürfen nie vergessen, dass auch 13 Renten nicht reichen, um auf das Existenzminimum zu kommen.
Sie haben sicher auch schon beobachtet, dass es Seniorinnen und Senioren gibt, die heute ein schlechtes Gewissen haben, weil sie der 13.[NB]Rente zugestimmt haben und sich jetzt dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sie seien egoistisch und masslos. Hören wir auf, ihnen ein schlechtes Gewissen einzureden. Denn nochmals: Auch 13 Monatsrenten reichen nicht, um das Existenzminimum zu erreichen, wie dies eigentlich in der Verfassung stehen würde.
Gleiches gilt eben auch für die IV-Rente, und es gilt für das "H" in AHV, also für die Hinterlassenenrente. Alle zusammen bilden die erste Säule. Darum sollten auch die Invalidenrenten und die Hinterlassenenrenten dreizehnmal ausbezahlt werden, wenn wir das System nicht schwächen wollen. Genau wie die Alters- und Hinterlassenenrenten werden auch die IV-Renten monatlich ausbezahlt. Der Kreis der Bezugsberechtigten, die Berechnung sowie der Anspruch und die Höhe der Kinderrenten sind in den Artikeln 36 bis 38 IVG geregelt. Diese Bestimmungen sollen auch mit unserer Motion unverändert zur Anwendung kommen.
Interessanterweise gibt uns der Bundesrat in seiner Stellungnahme inhaltlich recht, dass die erste Säule als Einheit betrachtet werden solle. Er bestätigt, dass jetzt ein Keil in dieses Sozialversicherungswerk getrieben wurde, was nicht der Grundidee entspricht. Er begründet dann seinen Ablehnungsantrag allein mit der angespannten Finanzlage. Das kann uns aber nicht befriedigen. Sie wissen, dass wir im Parlament daran sind, die Zusatzfinanzierung für die 13.[NB]AHV-Rente zu regeln. Unserer Meinung nach wählt der Ständerat mit seiner Variante den richtigen Weg. Das ist auch der Weg zur Finanzierung der 13.[NB]IV-Rente.
Was den Bundesbeitrag an die IV betrifft: Dieser ist in den Artikeln 77 und 78 IVG geregelt. Auch an dieser Regel soll mit 13 Renten selbstverständlich festgehalten werden.
Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, welche diese Motion gemeinsam eingereicht hat, die drohende Ungerechtigkeit innerhalb der ersten Säule abzuwenden. Die Schweiz kann es sich leisten, und alle Bezugsberechtigten haben 13 Renten verdient.