von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2026-03-18
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Heute befassen wir uns ein letztes Mal mit der verbleibenden Differenz bei der Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe. Bereits beschlossen ist, dass bedingte Entlassungen künftig nicht mehr frühestens nach 15 Jahren, sondern erst nach 17 Jahren möglich sind. Strittig bleibt jedoch weiterhin, auf welchen Personenkreis diese verschärfte Regelung angewendet werden soll. Bundesrat und Nationalrat sprechen sich dafür aus, eine Übergangsbestimmung vorzusehen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Situation von Personen verschlechtert, die kurz vor der Prüfung einer möglichen bedingten Entlassung stehen. Der Ständerat vertrat hingegen die Auffassung, dass die neue Regelung sowohl für künftig als auch für bereits Verurteilte gelten soll. Er begründet dies damit, dass kein Anspruch auf die Beibehaltung der bisherigen Regelung besteht und andernfalls eine Ungleichbehandlung je nach Zeitpunkt der Verurteilung entstünde.
Am 4.[NB]März 2026 hielt der Ständerat mit 33 zu 12 Stimmen an seiner Position fest. Der Nationalrat blieb am 11.[NB]März mit 112 zu 76 Stimmen ebenfalls bei seiner bisherigen Haltung, sodass die Differenz bestehen blieb.
Diese letzte offene Frage wurde heute Morgen in der Einigungskonferenz behandelt. Diese einigte sich mit 19 zu 7 Stimmen auf einen Kompromiss. Die neue Regelung soll nicht auf jene verurteilten Personen angewendet werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits mehr als zehn Jahre der lebenslangen Freiheitsstrafe verbüsst haben.
Sowohl die Minderheit als auch der Bundesrat lehnen diesen Antrag ab. Sie argumentieren, dass die Regelung die Situation unnötig verkompliziere, anstatt für mehr Klarheit zu sorgen. Die Mehrheit ist sich bewusst, dass auch dieser Kompromiss nicht frei von Schwächen ist. Dennoch erachtet sie ihn als sinnvoll, weil er verhindert, dass Personen, die bereits lange in Haft sind, zusätzlich zwei Jahre auf die Prüfung ihrer bedingten Entlassung warten müssen.
Der bereinigte Antrag wurde am Schluss mit 18 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Ich bitte Sie, diesem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.