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Goll Christine · Nationalrat · 2003-10-02

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Der Ständerat hat es mit der Unterstützung des bundesrätlichen Entwurfs in der Beratung zum Entlastungsprogramm in der ersten Sessionswoche gewagt, zum ersten Mal in der Geschichte der AHV die Renten zu kürzen. Damit wurde im Rahmen eines Kompensationsprogrammes für Steuergeschenke in vierfacher Milliardenhöhe zugunsten einer gut situierten Elite in unserem Land ein Abbau von über einer halben Milliarde Franken zulasten der Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten beschlossen. Herr Bundesrat Villiger wird zwar nicht müde zu bekräftigen, es würde sich bei dieser Massnahme um eine einmalige Aktion handeln. Sein Parteikollege, der Bundespräsident, hat hingegen bereits mehrmals bekräftigt, dass er auf die vollständige Abschaffung des Mischindexes zielt. Eine Antwort auf diese soziale Kälte waren Zehntausende von Menschen, die nach dem Ständeratsentscheid in der ersten Sessionswoche hier in Bern demonstriert haben.

Der Mischindex ist ein effizientes und sozial gerechtes Instrument, 1979 eingeführt, um den Rentnern und Rentnerinnen in diesem Land zu ermöglichen, an der Wirtschaftsentwicklung, zu der sie ein Arbeitsleben lang ihren Beitrag geleistet haben, teilzuhaben. Ohne die Anpassung der Renten an den Mischindex hätte eine allein stehende Rentnerin heute jeden Monat 222 Franken weniger im Portemonnaie, ein Ehepaar 333 Franken weniger.

Die SP hat sich wiederholt für eine stärkere Gewichtung der Lohnentwicklung gegenüber der Preisentwicklung eingesetzt, zuletzt mit Anträgen in der soeben beendeten 11. AHV-Revision.

Wir haben das im Wissen getan, dass der Verfassungsauftrag, der eine Existenzsicherung durch die erste Säule vorschreibt, noch längst nicht erfüllt ist. Wir haben dies getan, weil wir wissen, dass die Rentnerinnen und Rentner seit der Einführung des Mischindexes, der ja die Lohn- und Preisentwicklung je zur Hälfte berücksichtigt, bereits eine Renteneinbusse in Kauf nehmen mussten, und zwar mit der so genannten kalten Degression. Mit dieser kalten Degression beträgt die Reduktion der AHV-Rente im Durchschnitt 100 Franken pro Person, bei einer Maximalrente macht das 130 Franken aus. Die durchschnittliche AHV-Rente beträgt heute rund 1600 Franken im Monat - dies zur Erinnerung an diejenigen, die sich darüber mokieren, dass es in ihren Augen auf unbedeutende 100 Franken mehr oder weniger wohl nicht ankomme. Der überwiegend grosse Teil der Rentnerinnen- und Rentnerhaushalte lebt heute hauptsächlich vom Einkommen aus der ersten Säule.

In der 11. AHV-Revision will die Mehrheit in diesem Hause den Rentnern und Rentnerinnen zudem jedes Jahr weitere 150 Millionen Franken entziehen, indem der Anpassungsrhythmus künftig nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre, sondern alle drei Jahre stattfinden soll. Unbeschreiblich und vor allem unerträglich ist aber das bürgerliche Erpressungsmanöver, das bei diesem Leistungskürzungsprogramm stattgefunden hat und sich in der Mehrheitsfassung auf unserer Fahne, die wir hier behandeln, ausdrückt.

Zwischenzeitlich ist die Rechnung der vereinigten SVP, CVP und FDP zumindest vermeintlich aufgegangen. Fröhlich verkünden sie in der Wandelhalle in die Mikrofone, dass sie selbstverständlich den Mischindex retten wollen, da ihre Vorgaben zur 11. AHV-Revision erfüllt worden seien. Das letzte Wort wird aber das Volk haben. Denn zum ersten Mal in der über fünfzigjährigen Geschichte der AHV haben Sie mit der 11. Revision eine Revision beschlossen, die sich ausschliesslich als Abbauvorlage präsentiert. Die AHV ist eine Volksversicherung. Die SP und mit ihr Junge und Alte in diesem Land werden es nicht zulassen, dass eine Solidarität, die über Generationen erkämpft und aufgebaut wurde, in kurzer Zeit zerschlagen wird.