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Pult Jon · Nationalrat · 2026-03-19

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-19

Wortprotokoll

Ich bedauere es natürlich sehr, dass Kollege Imark nicht mehr im Saal zu sein scheint. Er hat mich aufgefordert, ihm etwas zu erklären. Das hätte ich jetzt gerne gemacht. Zuhanden des Amtlichen Bulletins kann ich Ihnen einfach versichern, dass der Spruch der SP nicht "Alle für einen!" lautet, sondern "Für alle statt für wenige". Wir sind keine Führerpartei, die alles für einen macht. Vielleicht kann Herr Imark das einmal im Amtlichen Bulletin nachlesen.

Ernsthaft: Rettungsschirme für Konzerne sind natürlich politisch unerquicklich. Das ist, glaube ich, völlig unbestritten. Das wissen auch wir von der Sozialdemokratischen Fraktion. Sie sind auch ordnungspolitisch schwierig, das ist klar. Und ich verstehe sehr gut, dass viele von Ihnen reflexartig sagen: Das wollen wir nicht. Ich hatte anfänglich den gleichen Reflex.

Aber heute geht es nicht um Reflexe, heute geht es um Verantwortung für die Sicherheit unseres Stromsystems. Wir erinnern uns: 2022 gerieten die europäischen Energiemärkte massiv unter Druck. Schon ab 2021 fielen zahlreiche französische AKW aus, und dann folgte im Februar 2022 der [PAGE 578] Angriff Russlands auf die Ukraine. Die Preise in Europa explodierten, die Volatilität war ebenso gross. Plötzlich[NB]mussten Stromunternehmen im Handel innerhalb kürzester Zeit Milliarden Franken an Sicherheiten hinterlegen. Selbst wirtschaftlich eigentlich gesunde Unternehmen gerieten dadurch in eine Liquiditätskrise, auch grosse Schweizer Stromkonzerne standen zeitweise gefährlich nahe einer solchen Situation und baten den Bund um einen Rettungsschirm.

Genau deshalb hat dieses Parlament in diesem Jahr, also 2022, den Rettungsschirm aufgespannt, um eben eine Kettenreaktion zu verhindern, die am Ende unsere Stromversorgung und damit auch unsere Volkswirtschaft hätte gefährden können. Heute, in einer Zeit, die wegen des Iran-Krieges auch von energiewirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist, stehen wir vor der Frage, was passiert, wenn diese Massnahme des Rettungsschirms Ende 2026 ausläuft.

Die Antwort ist ziemlich einfach, und Bundesrat Rösti hat es in der Kommission klar gesagt und wird das wahrscheinlich heute auch wiederholen: Die faktische Staatsgarantie, die faktische Bundesgarantie für diese systemkritischen Stromkonzerne verschwindet nicht, egal, was wir heute entscheiden. Aber wenn wir nicht eintreten und den Rettungsschirm nicht länger bereitstellen, dann wird diese Garantie eben implizit statt explizit, ohne rechtliche Grundlage statt mit rechtlicher Grundlage. Denn wenn ein systemkritisches Stromunternehmen morgen, übermorgen, irgendwann in eine Liquiditätskrise gerät und dann sagt: "Wenn wir jetzt keine Liquidität erhalten, müssen wir Produktion und Verteilung stoppen", dann wird der Bund so oder so handeln müssen. Dann werden Bundesrat und Parlament wieder unter Zeitdruck einen Rettungsschirm basteln müssen, aber eben wiederum mit Notrecht. Das kann doch nicht die Meinung dieses Parlamentes sein.

Die Frage ist also nicht, ob es eine Staats-, eine Bundesgarantie gibt, die Frage ist nur: Gibt es eine klare gesetzliche Regelung? Bezahlen die Unternehmen, die systemkritischen Stromkonzerne, für diese Garantie oder nicht? Anders gefragt: Gibt es eine Gratis-Bundesgarantie, oder muss man die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür fair entschädigen?

Genau hier wird die Position der Minderheit der Kommission sehr interessant. Die Minderheit tritt hier auf und sagt: Wir sind gegen Rettungsschirme, wir sind gegen Staatsgarantien. Was sie mit dem Nichteintreten faktisch verlangt, ist aber das Gegenteil. Sie wendet sich nicht gegen die Bundesgarantie, sie wendet sich nur dagegen, dass diese systemkritischen Konzerne auch dafür bezahlen.

Wer heute gegen die Verlängerung stimmt, stimmt nicht gegen die Bundesgarantie, sondern dafür, dass diese ab 2027 gratis wird. Es ist also keine kritische Haltung gegenüber den Stromkonzernen, hier für Nichteintreten zu plädieren, so wie das Kollege Imark gemacht hat - es ist faktisch die Vertretung der Interessen dieser drei systemkritischen Stromkonzerne. Es ist übrigens auch keine marktwirtschaftliche Position, hier für Nichteintreten zu sein. Es ist letztlich ein Geschenk an die Axpo, die Alpiq und die BKW.

Mit dem Rettungsschirm hingegen haben wir wenigstens eines, nämlich die Sicherheit, dass diese Unternehmen, solange sie nicht ausreichend reguliert sind, um selbst krisenfest zu sein, eine Bereitstellungspauschale und damit eben eine Entschädigung dafür bezahlen, dass ihre Existenz durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler garantiert wird. Genau deshalb unterstützen wir als SP-Fraktion die Verlängerung des Rettungsschirms: nicht, weil wir den Rettungsschirm lieben, sondern weil wir wissen, dass die Konzerne ohne diese Verlängerung dieselbe Garantie hätten, nur gratis.

Die Energiemärkte - das stimmt, das haben mehrere Rednerinnen und Redner erwähnt - haben sich im Vergleich zur akuten Krise im Jahr 2022 beruhigt. Und ja, die Konzerne beteuern und sagen überall, dass sie nun und auch im Krisenfall genügend liquid seien. Aber Risiken bleiben, gerade angesichts des sprunghaften Anstiegs des Gaspreises infolge des Krieges im Nahen Osten. Kollege Paganini hat die richtige Frage gestellt. Es gibt aus Sicht des Staates, aus Sicht des Parlamentes und aus Sicht des Bundes überhaupt keine Sicherheit, dass diese Kreditlinien, die man heute offenbar hat, auch morgen, ja auch in einem halben Jahr oder in einem Jahr noch hat. Deshalb sagt selbst die Energiedirektorenkonferenz, dass die Risiken heute zwar kleiner als 2022, aber deutlich höher als vor der Energiekrise 2021 und 2022 seien. Extreme Preisschwankungen oder Marktverwerfungen können weiterhin auftreten.

Darum unterstützt die SP-Fraktion den Entwurf des Bundesrates, beim Kreditrahmen von 7 Milliarden Franken zu bleiben. Wenn man ihn zu stark reduziert, sinkt auch die Bereitstellungspauschale und damit die Sicherheit des Systems. Was wir aber sehr wohl unterstützen, ist das, was in der Kommission unbestritten war: eine Verkürzung des Rettungsschirms bis 2029 statt 2031, wie es der Bundesrat beantragt. Denn eines ist für uns glasklar: Der Zustand des aufgespannten Rettungsschirms darf nicht dauerhaft bleiben. Das war auch nie die Idee. Die Idee war immer, dass man den Rettungsschirm temporär aufspannt, damit man die Zeit, in der der Rettungsschirm da ist, auch nützen kann, um die systemkritischen Stromkonzerne so zu regulieren, dass sie sich im Krisenfall aus eigener Kraft, und zwar eben garantiert aus eigener Kraft, retten könnten.

Die Verkürzung der Verlängerung ist, glaube ich, auch deshalb richtig, weil sie zugleich ein Auftrag an den Bundesrat, namentlich an Herrn Bundesrat Rösti, ist, mit der Regulierung vorwärtszumachen, und zwar trotz oder gerade wegen des erbitterten Widerstands derjenigen Konzerne, die jetzt nicht mehr unter dem Rettungsschirm stehen wollen, aber natürlich auch keine Regulierung bezüglich Liquidität und Eigenkapital wollen. Ich glaube, eine Verlängerung um drei Jahre bietet genügend Zeit, um zu gewährleisten, dass das Parlament wirklich eine griffige, nützliche Regulierung der systemkritischen Stromkonzerne beschliessen kann, die es dann eben auch ermöglicht, die Massnahme tatsächlich auslaufen zu lassen.

Trotz des auch verwirrenden Votums des Sprechers der SVP-Fraktion und der Minderheit, Kollege Imark, der versucht hat, der Öffentlichkeit darzulegen, dass seine Position die konzernkritische sei und dass diejenigen, die für den Rettungsschirm seien, sozusagen bei den Konzernen seien, ist es völlig klar: Heute geht es darum, den Konzernen zu signalisieren, dass wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, als Bund, nicht bereit sind, auf deren Bereitstellungspauschalen zu verzichten. Wir sind also nicht bereit, auf ihre Entschädigung dafür zu verzichten, dass sie tatsächlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern garantiert werden. Wir sind nicht bereit dazu, wenn sie nicht zugleich bereit sind, konstruktiv bei einer wirksamen Regulierung namentlich in den Bereichen Liquidität und Eigenmittel mitzumachen.

Deshalb ist es, glaube ich, wirklich eine Frage der Verantwortung in Bezug auf die Stromversorgungssicherheit und gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Landes, auf die Vorlage einzutreten und den Rettungsschirm weiterhin aufzuspannen, damit die drei systemkritischen Stromkonzerne die Öffentlichkeit auch weiterhin für ihre ohnehin bestehende Staats- und Bundesgarantie entschädigen.