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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-10-02

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-02

Wortprotokoll

Mit der 10. AHV-Revision wurde das flexible Rentenalter eingeführt. Der Rentenvorbezug ist mit einer dauernden versicherungstechnischen Kürzung der Renten von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr verbunden; für Frauen der Jahrgänge 1939 bis 1947 gilt ein reduzierter Kürzungssatz von 3,4 Prozent. Der Rentenvorbezug ist somit zwar langfristig kostenneutral, kurzfristig muss er jedoch vorfinanziert werden. Der Bund sollte somit bis 2013 einen Sonderbeitrag von jährlich 170 Millionen Franken bezahlen. Allerdings wurde diese Massnahme mit dem Sanierungsprogramm 98 bis 2002 bereits wieder ausser Kraft gesetzt.

Nun soll auf diese Beiträge definitiv verzichtet werden, und zwar bereits ab 2004, weshalb sich die entsprechende Gesetzesänderung auch in Entwurf 2 befindet. Bis 2013 können so Einsparungen von 1,87 Milliarden Franken erzielt werden. Dramatisch sind die Auswirkungen des Beschlusses nicht. So hat sich gezeigt, dass gerade wegen der Rentenkürzung die Vorbezugsquote dreimal tiefer liegt als erwartet. Für Personen, die ihre Altersrente vorbeziehen möchten oder schon vorbeziehen, bringt die Massnahme keine Nachteile; ihre Renten werden wie bisher berechnet.

Die Minderheit Rechsteiner-Basel will den Sonderbeitrag auf 50 Millionen Franken reduzieren. Die Mehrheit lehnt dies mit 17 zu 8 Stimmen ab.

Noch ein Wort zu Absatz 4, zum Antrag der Minderheit Heberlein: Die Beiträge des Bundes an die AHV und IV belaufen sich auf 16,36 und 37,5 Prozent. Zur Finanzierung seiner Anteile erhält der Bund einen Anteil am bestehenden Demographie-Mehrwertsteuerprozent. Im Rahmen der 11. AHV-Revision stand die Streichung dieses Anteils sowie eines entsprechenden Anteils an der geplanten Mehrwertsteuererhöhung zur Debatte. Der Bundesrat beantragte vorsorglich, dass er in diesem Fall seine Beiträge an die AHV und IV jährlich um die Ausfälle reduzieren werde.

Die Mehrheit der Kommission lehnte dies ab. Es kann hier auf einen Überblick über die Gründe dafür verzichtet werden. Vergangene Woche verabschiedeten nämlich beide Räte die 11. AHV-Revision; der Anteil des Bundes am Demographie-Mehrwertsteuerprozent bleibt bestehen. Der Mehrheit kann somit zugestimmt werden, denn bereits in der Botschaft führte der Bundesrat aus, falls die Bundesanteile an der Mehrwertsteuererhöhung für AHV und IV beibehalten respektive gewährt würden, könnten die Beiträge des Bundes an die AHV und IV auf der Höhe gemäss geltendem Recht belassen werden. Die unterbreiteten Massnahmen werden somit hinfällig.

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