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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Die KVF-N beauftragt den Bundesrat mit der vorliegenden Motion, die Abgabensätze der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ab dem 1.[NB]Januar 2027 so zu erhöhen, dass die Ausschöpfung gemäss Bedingungen des Landverkehrsabkommens mit der EU erreicht wird. Die Verfasser der Motion sind der Ansicht, dass[NB]die[NB]LSVA[NB]derzeit eine ungenügende Wirkung auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene hat.

Der Bundesrat teilt die Ansicht der KVF-N, dass die LSVA ihre Ziele nicht mehr vollumfänglich erfüllt und angepasst werden muss. Daher hat er dem Parlament ja die Botschaft zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes unterbreitet. Diese Teilrevision, die derzeit auch in Ihrem Rat beraten wird, soll innerhalb der nächsten zwei Jahre zu einer Anpassung der Schwerverkehrsabgabeverordnung führen. Eine weitere und vorzeitige Revision dieser Verordnung zur Anpassung der LSVA-Tarife bereits ab 2027 ist deshalb nicht angezeigt. Ich denke etwa an die Abklassierung der vielen Lastwagen, die erfolgen wird und wodurch diese entsprechend höher taxiert werden.

Die mit der Motion geforderte Ausschöpfung der gemäss Landverkehrsabkommen zulässigen LSVA-Tarife sollte, wenn überhaupt, erst per 2029 mit dem neuen Gesetz umgesetzt werden. Zudem sollte eben der Ausgang der parlamentarischen Beratungen zum Schwerverkehrsabgabegesetz abgewartet werden, damit sich die Inhalte der Gesetzesvorlage nicht mit den Anliegen der vorliegenden Motion überschneiden.

Die Umsetzung der Motion hätte eine Erhöhung der Tarife der drei LSVA-Abgabekategorien um rund 4 Prozent per[NB]1.[NB]Januar 2027 zur Folge. Diese 4 Prozent werden irgendwo auf die Preise überwälzt. Ob das in der aktuellen Zeit angebracht ist, halte ich für fraglich. Die Konsumentenpreise muss ja jemand bezahlen, und das wird am Schluss der Endkonsument der transportierten Ware sein. Diese 4 Prozent bleiben letztlich nicht am Transporteur hängen. Dies sage ich auch in Anbetracht, dass wir erst gerade per 1.[NB]Januar 2025 die[NB]LSVA um ganze 5 Prozent erhöht haben. Also denken Sie daran, und lehnen Sie entsprechend diese erneute Anpassung ab, da sie unzeitgemäss ist.

Eine frühzeitige Erhöhung der Abgabesätze der LSVA würde der transportierenden Wirtschaft zu wenig Vorlaufzeit geben und die Planungssicherheit beeinträchtigen. Für die betroffenen Unternehmen ist eine hohe Investitionssicherheit jedoch von grosser Bedeutung. Der Bundesrat erachtet es als nicht angebracht, die Schweizer Wirtschaft angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen zusätzlich zu belasten. [PAGE 592]

Im vom Bundesrat am 19.[NB]November 2025 verabschiedeten Verlagerungsbericht wurde eine Anpassung der LSVA-Tarife geprüft. Der Bundesrat hat aus den genannten Gründen auf eine rasche Anpassung der LSVA-Tarife verzichtet. Wichtig ist hingegen, dass die in Artikel 42 Absatz 1 des Landverkehrsabkommens festgelegten Höchstbeiträge der LSVA an die Teuerung angepasst wurden. Wir haben also gegenüber der EU diesen Handlungsspielraum ausgeschöpft, auch wenn wir die LSVA jetzt nicht konkret erhöhen. Dies verschafft dem Bundesrat einen grösseren Spielraum, um dann die LSVA-Tarife, wenn notwendig, zu gegebener Zeit anzupassen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.