Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Nationalratsvizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, für die, die vorhin da waren: Ich weiss, wo ich bin; entschuldigen Sie meinen Versprecher bei der Anrede, ich war heute Morgen im Ständerat. Das kommt nicht mehr vor, ich versuche, das zu vermeiden.
Herr Nationalrat Imark, ich habe Sie verstanden. Wir schauen das betreffend die Kosten dann an. Es ist aber keine so grosse Änderung, würde ich sagen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) künftig auch über mehrere Netzebenen zu ermöglichen. Bislang sind in der Schweiz LEG nur auf der Nieder- und der Mittelspannungsebene möglich. Die Einschränkung im Stromversorgungsgesetz, wonach alle Teilnehmer einer LEG auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein müssen, kann aus unserer Sicht tatsächlich sinnvolle Projekte verhindern, was auch am Beispiel Österreichs gezeigt werden kann. Dort gibt es bereits solche Gemeinschaften, bei welchen nicht alle Teilnehmer auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind; diese führen zu einer besseren Integration von grösseren dezentralen Erzeugungsanlagen. Dies betrifft, wie die Motion erwähnt, grosse Fotovoltaikanlagen, Windpärke, aber auch Kleinwasserkraftwerke. Solche Anlagen sind in der Regel auf Mittelspannung bzw. der Netzebene 5 angeschlossen. Es spricht deshalb für eine lokale Stromvermarktung, dass bei einer örtlichen Nähe zwischen Verbrauchern und Produktionsstätten eine LEG gebildet werden kann. Um diese Möglichkeit über mehrere[NB]Netzebenen zuzulassen, muss das Stromversorgungsgesetz geändert werden.
Ich bin einverstanden, dass man immer auch abklären muss, was das die Strombezüger und die Netzbetreiber kostet; wir schauen darauf.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aber die Annahme dieser Motion.