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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heute geltende Bewilligungspraxis für landwirtschaftlichen Wohnraum in der Landwirtschaftszone gerechtfertigt ist und den betroffenen Interessen der Landwirtschaft wie auch des Kulturland- und Landschaftsschutzes in angemessener Weise Rechnung trägt. Nach dieser bundesgerichtlich bestätigten Praxis kann neuer Wohnraum in der Landwirtschaftszone dann bewilligt werden, wenn eine dauerhafte Anwesenheit des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin vor Ort zwingend erforderlich ist. Dies trifft beispielsweise bei einem Milchviehbetrieb dann zu, wenn der Stall weit ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt. In den meisten anderen Fällen ermöglichen moderne technische Mittel eine ausreichende Kontrolle, ohne dass unmittelbar neben dem Stall gewohnt werden muss. Die Häuser werden dann nicht zurückgebaut, sondern, wenn man sie neu baut, für landwirtschaftsfremde Zwecke umgenutzt. Damit können neue Konflikte und Spannungen mit den verbleibenden Betrieben entstehen, was letztlich die Landwirtschaft schwächen kann.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die vom Motionär geforderte weitgehend voraussetzungslose Zulassung neuer landwirtschaftlicher Wohngebäude steht im Widerspruch zum Stabilisierungsziel der Gebäudezahl ausserhalb der Bauzonen, das mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes beschlossen wurde. Jedes neu erstellte landwirtschaftliche Wohngebäude ist diesem Ziel anzurechnen. Dies schmälert den Entwicklungsspielraum von 2 Prozent, in dessen Rahmen man zusätzliche Gebäude bauen darf.

In diesem Zusammenhang will ich auch daran erinnern, dass die Frage, ob Bäuerinnen und Bauern in unmittelbarer Nähe ihres Stalls wohnen können sollen, bereits im Rahmen der Beratung zum RPG 2 in beiden Räten intensiv diskutiert wurde und entsprechende Anträge klar abgelehnt wurden. Das war der Hauptgrund, sehr geehrter Nationalrat Kolly, weshalb der Bundesrat, den Sie nicht ganz verstehen, Ihre Motion abgelehnt hat. Ich kann jeden Landwirt verstehen, der möglichst in der Nähe seines Betriebs wohnen möchte. Wie gesagt, nochmals: Bei Milchviehbetrieben kann diese Voraussetzung erfüllt werden und ist dies möglich, sonst nicht. Diese Anträge wurden wirklich intensiv diskutiert, als wir hier über das RPG 2 verhandelten.

Das ist letztlich der Grund, weshalb der Bundesrat hier die Ablehnung Ihrer Motion beantragt.