Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Mit den fünf Motionen soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Kantone in ihren Richtplänen Massnahmen zur Verringerung des Wasserverbrauchs aufnehmen müssen. Damit sollen der Trinkwasserverbrauch und die Verluste an Trinkwasser durch mangelnden Netzunterhalt reduziert werden.
Die Schweiz ist grundsätzlich ein sehr wasserreiches Land. Der Bundesrat geht aber mit den Motionärinnen und Motionären einig, dass Trinkwasser ein kostbares Gut ist und wir haushälterisch damit umgehen müssen. Der kantonale Richtplan ist jedoch nicht das richtige Instrument, um den Trinkwasserverbrauch zu verringern oder den Unterhalt des Wassernetzes zu verbessern.
Der Versorgungsauftrag für Trinkwasser wird von den Gemeinden bzw. den etwa 2400 Wasserversorgungsbetreibern wahrgenommen. Die Kantone koordinieren diese Bestrebungen und nehmen die Oberaufsicht wahr. Sie sorgen bereits heute für die regionale Planung der Trinkwasserversorgung und genehmigen die Grundwasserschutzzonen, mit denen die Trinkwasserversorgungen geschützt werden. Teilweise genehmigen sie auch die generellen Wasserversorgungspläne der einzelnen Gemeinden.
Mit dem neuen Absatz 5 von Artikel 3 des Raumplanungsgesetzes, der seit Januar in Kraft ist, sind die Kantone noch stärker in der Pflicht, die Nutzungen des Untergrunds, insbesondere auch diejenigen des Grundwassers, frühzeitig abzustimmen. Für den Schutz des Grundwassers hat der kantonale Richtplan eine wichtige Funktion. Als behördenverbindliches Instrument kann der Richtplan aber nicht den Trinkwasserverbrauch jedes Einzelnen beeinflussen. Auch der Netzunterhalt der Wasserversorgung lässt sich nicht im Richtplan verbessern.
Gestützt darauf bittet Sie der Bundesrat, die vorliegenden Motionen abzulehnen.