Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Beim Antrag der Minderheit II, den ich begründe, geht es um Artikel 50 des Umweltschutzgesetzes, mit dem die Beiträge für Lärm- und Schallschutzmassnahmen bei den übrigen Strassen gekürzt werden sollen. Mit "übrigen Strassen" sind Strassen in Agglomerationen gemeint, Strassen, die nicht zum Nationalstrassen- oder Hauptstrassennetz gehören. Es geht vor allem um Bundesbeiträge aus der Kasse der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Lärm- und Schallschutzmassnahmen im Wohnbereich.
Es gibt in der Schweiz einige Hunderttausend Leute, die in Wohnungen leben, bei denen die Lärmgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung überschritten sind, einige Hunderttausend Leute, die unter diesem Lärm leiden. Es ginge jetzt darum, mit defensiven Massnahmen - also mit Schallschutzfenstern und vor allem Quartierabgrenzungen oder mit Verglasungen, einer neuen Methode - diese Wohnungen zu sanieren oder zu verbessern.
Betroffen sind nicht nur die Bewohner, betroffen sind auch die Hauseigentümer. Es gibt eine Faustregel, wonach man damit rechnen muss, dass eine Wohnung an einer stark befahrenen Strasse durch den Lärm im Ertragswert um etwa 150 000 Franken abgewertet wird. Diese Abwertung wird durch den Strassen- oder Bahnverkehr verursacht. Beim Bahnverkehr haben wir dafür eine separate Finanzierung. Es ist nichts als recht und entspricht dem marktwirtschaftlichen Verursacherprinzip, dass die Verursacher - d. h. der Strassenverkehr - das auch bezahlen, und zwar aus der Mineralölsteuerkasse. Je nach Kanton und Finanzkraft des Kantons wurden bis jetzt Beiträge des Bundes an diese Sanierungen in der Höhe von 40 bis 70 Prozent geleistet. Finanziert wurde dies bis jetzt aus der Mineralölsteuerkasse. Jetzt will sich der Bund zurückziehen und nur noch 20 bis 35 Prozent übernehmen; die Bundesbeiträge sollen also halbiert werden.
Das ist jetzt wieder eine typische Massnahme, bei welcher Kosten und Lasten einfach überwälzt werden, in dem Fall nämlich auf die Gemeinden und Städte und auch auf die Eigentümer der Wohnungen. Es ist nichts als gerecht, dass [PAGE 1668] sich die Verursacher über die Mineralölsteuerkasse weiterhin beteiligen. Schon heute waren 40 bis 70 Prozent Bundesbeitrag zu tief. Bei der unteren Grenze ist eigentlich die wirkliche Anreizschwelle schon unterschritten worden, und jetzt wollen Sie das noch auf 20 bis 35 Prozent halbieren. Meinen Sie, die Städte und Agglomerationsgemeinden könnten das bei der heutigen Finanzlage bezahlen? Wer bezahlt es? Entweder bezahlen es die Eigentümer, oder es wird einfach nichts gemacht, und die Wohnungen bleiben abgewertet, und die Wohnqualität bleibt in diesen Bereichen schlecht. Es betrifft einige Hunderttausend Leute.
Ich möchte Sie im Namen der Kommissionsminderheit dringend bitten, auf diese Halbierung der Bundesbeiträge zu verzichten. Es ist klar: Die Bundeskasse würde nicht stärker belastet. Die Finanzierung läuft ja so, dass man aus der Kasse der zweckgebundenen Mineralölsteuer, die vom Verkehr finanziert wird, diese Mittel für Sanierungsmassnahmen entlang der Strasse entnimmt. Nochmals: Wer für das Verursacherprinzip ist, muss auch Ja dazu sagen, dass die Sanierungen aus dieser Kasse finanziert werden. Das ist eine Massnahme, die die Eigentümer und die Mieter betrifft. Beide zahlen nämlich drauf: die einen durch Wertverminderung der Wohnung und die anderen durch Verschlechterung der Wohnqualität.