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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-10-02

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Mit dem Entlastungsprogramm kürzt der Bundesrat bereits die Zahlungskredite für den Hochwasserschutz, für die Restwassersanierung, für den Natur- und Landschaftsschutz und den Vollzug des Umweltschutzgesetzes - immer im Vergleich zum Finanzplan. Der Ständerat hat diese Kürzung nun aufgestockt, indem pro Jahr zusätzlich 6 Millionen Franken gekürzt werden sollen. Diese Kürzungen betreffen nun die folgenden Bereiche:

1. Ein Grossteil der Kürzung um 6 Millionen Franken betrifft die Restwassersanierung; dadurch verzögern sich die Sanierungsmassnahmen. Mit ein Grund liegt in den kantonalen Finanzhaushalten, aber das ist kein Grund, diese Verzögerung jetzt auch noch rechtlich zu sanktionieren. Denn der Ständerat hat gleichzeitig mit der Kürzung beschlossen, dass das Gewässerschutzgesetz geändert werden soll, indem dort die Sanierungsfristen verlängert werden. Diese Änderung des Gewässerschutzgesetzes konnte in unserer Kommission nicht beraten werden. Das zeigt einmal mehr, mit welcher gesetzgeberischen Unsorgfalt wir bei der Beratung des Entlastungsprogrammes notgedrungen arbeiten müssen. Wir werden dieser Änderung des Gesetzes in der Folge nicht zustimmen.

2. Die Kürzung betrifft im Weiteren den Artenschutz, die Grosstierpolitik. Im Konkreten geht es um das Wolfs- und das Luchsprogramm. Hier werden das Monitoring und die Untersuchungen, die parallel dazu gemacht werden, betroffen sein.

3. Der Natur- und Landschaftsschutz ist von den zusätzlichen Kürzungen ebenfalls betroffen, und zwar trifft es hier die Projekte der neuen Landschaftsparks. Vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der ländlichen Regionen wären gut beraten, dieser zusätzlichen Kürzung nicht zuzustimmen, denn es trifft Arbeiten in ihren Regionen.

4. Schliesslich müssen Beiträge an internationale Umweltprogramme gekürzt werden.

Die Kommissionsminderheit bittet Sie, diese Kürzungen nicht vorzunehmen. Aus umweltpolitischen Gründen erachten wir sie als absolut unverantwortlich - genauso wie die Verlängerung der Sanierungsfristen bei den Restwassersanierungen.

Ich denke, es gibt hier auch einen ganz grundsätzlichen Aspekt bei diesen Kürzungen: Es ist eine Bestrafungspolitik gegenüber dem Buwal. Sie bestrafen damit aber nicht das Buwal, sondern die Umwelt. Darunter werden vor allem der Vollzug der Natur- und Landschaftspolitik und vor allem auch der Gewässerschutz leiden. Das können wir uns nicht leisten.

Herr Bundesrat, gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Hochwasserschutz: Die Kürzung gegenüber dem Finanzplan in Bezug auf das Hochwasser ist bereits in der Botschaft des Bundesrates enthalten. Wir denken, dass auch diese Kürzung - zu der wir allerdings keinen Antrag gestellt haben - an und für sich bereits unverantwortlich ist. Mit der Klimaerwärmung werden wir mit immer weiteren Hochwasserereignissen konfrontiert werden. Beim nächsten Hochwasser wird dann das allgemeine Lamento wieder losgehen, wir seien mit dem Hochwasserschutz im Rückstand, was auch zutrifft.

Ich bitte Sie deshalb, diese Kürzungen nochmals zu überdenken und dabei mit grosser Sorgfalt in Bezug auf die Sicherheitsrisiken, die Sie dadurch auslösen, vorzugehen.

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