Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Das Behindertengleichstellungsgesetz, das nächstes Jahr in Kraft tritt, sieht den Umbau von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs vor. Dieses Ziel ist grundsätzlich in 20 Jahren zu erreichen. Bund und Kantone richten hierzu Finanzhilfen aus, wofür unser Parlament einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken gesprochen hat - einen Zahlungsrahmen, der klar auf Schätzungen der möglichen Ausgaben beruht hat. Zudem ist ein fundiertes Bewilligungsverfahren für die Vergabe der Finanzhilfen vorgesehen - ein Bewilligungsverfahren, das ausgesprochen viel Zeit in Anspruch nimmt. Damit ist absehbar, dass die eingereichten Projekte zumindest in einer Anfangsphase nicht das Ausmass der vorgesehenen Kredite erreichen werden. Man kann auf Erfahrungen zurückgreifen, beispielsweise auf die Erfahrungen beim Investitionsprogramm der Neunzigerjahre. So ist es nahe liegend, statt hier Kreditreste zu schaffen, einen Sparauftrag auszuführen und den Zahlungsrahmen für eine gewisse Zeit zu kürzen.
Das Ziel des ungehinderten Zugangs der Behinderten zum öffentlichen Verkehr wird dadurch nicht tangiert; es soll und wird erreicht werden. Das zeigt sich auch darin, dass im Finanzplan bereits ab 2007 wieder 25 Millionen Franken für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes eingestellt sind und die 2005 und 2006 vorgesehenen Kürzungen, die Sie heute hoffentlich beschliessen, nicht weitergezogen werden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen daher mit klarer Mehrheit - mit 15 zu 9 Stimmen -, dem Bundesrat zu folgen.