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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung mit Bezug auf das Votum von Herrn Kollege Aeschbacher. Es geht auch der Mehrheit der Kommission nicht darum, im Rahmen dieses Entlastungsprogrammes irgendetwas zu verhindern - im Sozialbereich, im Verkehrsbereich, im Bereich Bildung, Technologie, Forschung. Das Anliegen ist es, die berechtigten Beschlüsse, die schon gefasst wurden, umzusetzen, aber zeitlich so umzusetzen, dass sie auch finanziert werden können, dass sie den finanziellen Möglichkeiten des Staates angepasst sind. Es geht nicht um Verhinderungspolitik, sondern es geht darum, das Ganze machbar zu machen und im Griff zu behalten.

Zum Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte: Wie bereits gesagt wird der FinöV-Fonds durch 0,1 Prozent der Mehrwertsteuer, einen Zwei-Drittel-Anteil der LSVA und schliesslich durch Mineralölsteuern gespiesen. Für die Jahre 2004 bis 2007 sollen nun nur noch 80 Prozent des Bundesanteiles an der LSVA in den FinöV-Fonds fliessen. Wie auch Herr Kollege Hämmerle zugestanden hat, ist das von der Verfassung und vom Gesetz her möglich und zulässig. Diese Verringerung der Fondseinlage führt zu einer Erstreckung der Projekte; dabei haben aber die in Bau befindlichen Projekte klar den Vorrang. So wird der Zimmerbergtunnel um zwei Jahre verschoben, der Ceneritunnel soll voraussichtlich 2006 in Angriff genommen werden, der Hirzeltunnel wird zumindest vorläufig als nicht vordringlich erachtet. Bei den Hochgeschwindigkeitsanschlüssen ist doch festzustellen, dass die internationalen Abmachungen auch bei einer Verschiebung auf der Zeitachse eingehalten werden.

Die Kommission hat verschiedene Anträge beraten, die Bezug nahmen auf einzelne Projekte und einzelnen Projekten projektbezogen, regionalbezogen den Vorrang geben wollten. Alle diese Anträge wurden verworfen, denn es kann nicht sein, dass ein spezifisches Projekt aus regionalpolitischen Gründen auf Kosten des Gesamtnutzens des öffentlichen Verkehrs gefördert wird. Dieser ist ein Netzwerk. Die Mehrheit der Bevölkerung müsste unter einer schlechteren Leistung des Netzes leiden, und die aus regionalpolitischen Gründen gebauten Bereiche würden ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Aus diesen Gründen lehnt die Kommissionsmehrheit auch das Argument ab, dass Investitionen nicht gekürzt werden sollen. Zwar schaffen Investitionen durchaus Wachstum. Dieses Wachstum ist aber von kurzfristiger Natur, wenn anschliessend die Investitionen zu Unterhaltskosten führen, die sich der Bund nicht leisten kann. Ich verweise hier auch auf die kürzlich gefassten Beschlüsse des Bundesrates bezüglich der zweiten Phase der Neat. Es zeigt sich in allen Bereichen ein bedrohliches Ausgabenwachstum. Es wurde bereits darauf hingewiesen: Voraussichtlich können, entgegen den Versprechungen der FinöV-Vorlage, die Darlehen nicht zurückbezahlt werden. Die Unterhaltskosten und die Betriebskosten können nicht gedeckt werden. Sie werden viel höher eingeschätzt als zu Beginn der Planarbeiten. Beim Lötschbergtunnel beispielsweise spricht man bereits von 100 bis 200 Millionen Franken an Betriebskostenbeiträgen, die der Bund dann bezahlen soll - als Folge dieser von uns beschlossenen Investitionen. Auch neue Sicherheitsregeln, richtungsgetrennte getrennte Röhren und anderes werden zu einer Kostenexplosion und zusätzlichen Betriebskosten führen.

Aus diesen Gründen schlägt die Mehrheit der Kommission vor, den bundesrätlichen Anträgen zu folgen, allerdings mit der Ergänzung des Ständerates, dass die nun für die Jahre 2004 bis 2007 eingesparten Beiträge bis 2009 dem Fonds wieder eingespiesen werden sollen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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