Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2026-04-28
Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28
Wortprotokoll
Warum braucht es Artikel 17 im 3.[NB]Abschnitt über die Pflicht zur Verhandlung von GAV nicht? Da sich die Pflege neu nicht mehr an das normale Arbeitsgesetz halten muss, sondern für sich ganz allein ein eigenes Arbeitsbedingungen-Gesetz erhält, muss nicht zusätzlich alles noch mit einem GAV erweitert oder, wie schon angekündigt, vermindert werden können. Daraus ergäben sich nur Kosten für Streitereien, und man bedenke auch, wie viele runde Tische es wieder brauchen würde. Eine GAV-Pflicht ist mit dem neuen Gesetz in der jetzigen Form schlicht nicht mehr notwendig, denn im neuen Gesetz werden Lücken geschlossen und Bestimmungen festgesetzt - es ist also alles parat.
Und überhaupt: Nur weil es einige schlechte Beispiele gibt, heisst das nicht, dass es alle Institutionen schlecht machen. Viele machen ganz viel Gutes für ihr Personal, doch auch die bis jetzt anhaltende, grosse Zuwanderung hat den Pflegenotstand bis heute nicht abtragen können. Es dringen auch Meldungen zu mir durch, wonach die einheimischen Pflegefachleute gerade aufgrund der vielen ausländischen Fachkräfte ihren Arbeitgeber genauer auswählen und manchmal ganz auf ihren Beruf verzichten. Das grösste Problem ist die schnell wachsende Bevölkerung. Ohne Abbremsung werden wir nie aus dieser Arbeitskräftemangel-Spirale herauskommen. Es braucht pro 88[NB]000 Personen Nettowachstum über 1200 Pflegefachleute mehr und wohlverstanden auch zusätzliche Ärzte. Gerade deshalb braucht es am 14.[NB]Juni ein Ja zur Nachhaltigkeits-Initiative.
Stimmen Sie der Streichung der GAV-Pflicht in Artikel 17 zu.