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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2026-04-29

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-29

Wortprotokoll

Ich werde meine Ausführungen dreiteilen: Zuerst spreche ich zum Inhalt und zur Wirkung der Vorlage, dann zum Nichteintreten und zur Rückweisung und am Schluss zum Antrag der Kommission.

Zum Inhalt der Vorlage:

1.[NB]Mit dem Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) wird die Grundlage für eine durchgängige elektronische Kommunikation in den Sozialversicherungen der ersten Säule geschaffen. Im Zentrum stehen die Digitalisierung der ersten Säule, also der AHV und vor allem der IV, sowie die Einbindung weiterer Sozialversicherungen gemäss dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) über entsprechend angepasste gesetzliche Bestimmungen. Die Vorlage definiert klare Rahmenbedingungen für Plattformen, Identitätsnachweise sowie Datenschutz und Datensicherheit. Wichtig ist: Für Versicherte bleibt die Nutzung freiwillig, während Durchführungsstellen und professionell tätige Akteure zur elektronischen Kommunikation verpflichtet werden. Kernstück ist eine zentrale E-Plattform für die erste Säule als einheitlicher Zugangspunkt.

2.[NB]Technische Aspekte inklusive Interoperabilität: Die heutige IT-Landschaft im Bereich der ersten Säule ist historisch gewachsen, fragmentiert und wenig standardisiert. Unterschiedliche IT-Pools der Ausgleichskassen und IV-Stellen kommunizieren oft nicht automatisiert miteinander. Die Vorlage setzt hier an und verlangt einen standardisierten, strukturierten und automatisierten Datenaustausch über definierte Schnittstellen. Dadurch wird Interoperabilität zwischen den Systemen sichergestellt. Die Authentifizierung erfolgt über eine anerkannte elektronische Identität, was einen sicheren Zugang ermöglicht. Gleichzeitig bleibt die dezentrale Struktur der Sozialversicherungen erhalten, während die Kommunikation über Plattformen harmonisiert wird. Dies schafft die Grundlage für moderne Anwendungen, etwa datenbasierte Prozesse, und den Einsatz neuer Technologien.

3.[NB]Zu den Kosten der Vorlage: Für die Entwicklung der E-Plattform und der digitalen Dienstleistungen rechnet der Bund mit Investitionskosten von rund 15 Millionen Franken. Diese werden unterschiedlich durch den Ausgleichsfonds von AHV und IV getragen und belasten den Bundeshaushalt nicht direkt. Dem gegenüber stehen erhebliche Einsparpotenziale: Bereits heute fallen jährlich rund 25 Millionen Franken an Portokosten an. Hinzu kommen Verwaltungskosten von rund 10 Millionen Franken für manuelle Dienstleistungen. Die Digitalisierung ermöglicht hier langfristig substanzielle Effizienzgewinne.

4.[NB]Zum Nutzen für die Versicherten: Für die Versicherten - es geht um alle, die AHV-Beiträge zahlen - bringt die Vorlage vor allem Transparenz und Geschwindigkeit. Künftig können sie ihre AHV-Beiträge online einsehen, Beitragslücken erkennen und provisorische Rentenberechnungen unmittelbar durchführen lassen. Der Zugang erfolgt einfach, sicher und ohne Medienbrüche. Insgesamt stärkt die Vorlage die Nachvollziehbarkeit, verbessert den Service und schafft einen zeitgemässen digitalen Zugang zu zentralen Leistungen der Sozialversicherungen.

Unsere Kommission hat Anhörungen organisiert und auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung reagiert. Es ist ein Nichteintretensantrag vorhanden, den die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt hat. Die Kommission hat ihn beraten; er ist vom Ergebnis der Vernehmlassung motiviert. Zentralisierungsängste und mögliche Umsetzungsprobleme sind zusätzliche Argumente für diesen Antrag. Letztlich soll kein neues Gesetz geschaffen werden, sondern alles in den bestehenden Gesetzen abgebildet werden. Das ist die Begründung für diesen Antrag.

Es gibt einen Rückweisungsantrag, der in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt worden ist. Mit dem Auftrag, die Kantone besser einzubinden und eine dezentrale Lösung zu favorisieren, soll die Vorlage zurückgewiesen werden. Ich informiere Sie dann erneut in der Detailberatung, wo[NB]diese[NB]Kritikpunkte eingearbeitet worden sind, sofern der Rückweisungsantrag nicht angenommen wird. Die Kommission hat den Rückweisungsantrag mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. [PAGE 751]

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, keine Rückweisung vorzunehmen und das Geschäft zu beraten.