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Marti Samira · Nationalrat · 2026-04-29

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-29

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt das Digitalisierungsbestreben in der ersten Säule und wird auf dieses Geschäft eintreten. Schliesslich ist das Vorhaben dieses Geschäfts ein Gebot der Stunde. Die fehlende Digitalisierung kostet den Ausgleichsfonds viel Geld. Heute bezahlen wir jährlich 10 Millionen Franken an die Ausgleichskassen als Entschädigung für die Zustellung der Auszüge aus den individuellen Konten und der Rentenvorausberechnungen. Dazu kommen 25 Millionen Franken an Portokosten; auch diese bezahlen wir via Ausgleichsfonds. Mit der elektronischen Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden und den Versicherten können zumindest Teile dieser Kosten eingespart werden.

Ich möchte ein paar Worte zur Begründung des Rückweisungsantrags verlieren: Die Kantone unterstützen die Digitalisierung der ersten Säule, und es ist den Kantonen klar, dass es dafür eine zentralisierte Lösung braucht. Es stimmt also nicht, dass 20 Kantone gegen diese Vorlage sind, im Gegenteil. In der Vernehmlassung und auch bei den Kantonen sorgte die Frage für Verwirrung, wo diese Digitalisierung geregelt werden soll. Braucht es dafür wirklich ein neues Spezialgesetz, das BISS, oder funktioniert es auch mit Regelungen im ATSG?

Die Kantone waren damals der Ansicht, dass eine Regelung im ATSG schlanker sei als ein neues Gesetz. Und das scheint vielleicht im ersten Moment auch logisch. Allerdings ist die Kommission in den Beratungen zum Schluss gekommen, dass es in diesem Fall genau umgekehrt ist und dass die Regelung im Spezialgesetz die schlankere Variante ist. Eine Regelung im ATSG hätte plötzlich auch private Versicherungen dazu gezwungen, mit der Plattform des Bundes zusammenzuarbeiten; das liegt daran, dass der Geltungsbereich dieses Gesetzes breiter ist. Und das wäre weder die Absicht des Bundesrates noch der Kommission noch dieser privaten Versicherer. Darum hätte es wiederum viele Ausnahmeregelungen gebraucht.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Regelung in einem Spezialgesetz, dem BISS, und die Umsetzung mit einer digitalen Plattform des Bundes in dieser Form, die jetzt vorliegt, am schlankesten sind. Und das ist auch das Anliegen der Kantone: Sie sind nicht gegen die Digitalisierung der ersten Säule, und sie sind auch nicht gegen diese Plattform. Das möchte ich mit Blick auf die Begründung des Nichteintretensantrags respektive des Rückweisungsantrags sagen.

Mit den jetzt vorgeschlagenen Anpassungen erfolgen auch keine Übertragungen von Rollen und Zuständigkeiten anderer Akteure. Das bestätigt nicht nur das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), sondern das bestätigen auch die Durchführungsstellen in einem gemeinsam verfassten Bericht. Es gibt also auch keinen Grund, diesbezüglich die Beratungen weiter zu verzögern. Man kann sagen, dass das BSV seine Hausaufgaben gemacht hat. Die Ausgleichskassen werden auch angemessen einbezogen. Wir sehen[NB]das[NB]dann[NB]in der Detailberatung zum Gesetz noch konkreter.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten. [PAGE 754]