Steinemann Barbara · Nationalrat · 2026-04-30
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-30
Wortprotokoll
Die vorliegende Volksinitiative mit dem offiziellen Titel "Für ein modernes Bürgerrecht" wurde am 21.[NB]November 2024 mit den notwendigen Unterschriften eingereicht. Sie will die Anforderungen an den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts abschliessend in der Bundesverfassung festschreiben. Das dreistufige Verfahren dürfte damit der Vergangenheit angehören.
Die Volksinitiative schafft bei Vorliegen der Kriterien neu einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung und entzieht auf diese Weise den Behörden den heutigen Ermessensspielraum. Heute besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen keine rechtliche Garantie für den Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit, wobei Willkür und ungerechtfertigte Ablehnung durch den Rechtsstaat korrigiert werden können.
Das Volksbegehren würde die minimale Aufenthaltsdauer in unserem Land von zehn auf fünf Jahre verkürzen. Dabei reicht nach dem Initiativtext ein rechtmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Der Besitz einer Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung würde obsolet. Damit würden neu auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, mit einer vorläufigen Aufnahme, mit Schutzstatus S und Personen mit einem überlangen Asylverfahren zum Einbürgerungsverfahren zugelassen.
Ihre Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Diesen Entscheid hat sie nach Anhörung von Vertretern des Initiativkomitees und nach kurzer Diskussion getroffen. Sie hat ausdrücklich auf Anhörungen mit Aussenstehenden verzichtet. Ebenso verzichtet Ihre SPK ganz bewusst auf einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag und damit auch auf ein Entgegenkommen, so wie das zuvor auch der Bundesrat gemacht hat.
Zentral für die deutliche Ablehnung der Kommission war der weitgehende Wegfall der Integrationskriterien. Heute setzt der Staat zu Recht Anreize zur Integration, die er mit diesem Anliegen allesamt fallenlassen müsste.
Damit komme ich zu den materiellen Bedingungen für eine Einbürgerung. Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber über einen guten Leumund verfügen. In der Regel sind Vorstrafen ein Ausschlusskriterium, die höchstrichterliche Rechtsprechung setzt Ausnahmen von diesem Grundsatz ganz enge Planken. Bedingte Freiheitsstrafen oder Geldstrafen stehen der Einbürgerung heute entgegen. Die Initiative hingegen will nur längerfristige Freiheitsstrafen als Hindernis gelten lassen. Darunter versteht die Rechtsprechung Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr. Damit würde gegenüber heute eine erhebliche Anzahl von Vorbestraften und damit Kriminellen neu ein Anrecht auf den Pass erlangen. Dass nur Personen zugelassen werden, welche die innere und äussere Sicherheit nicht gefährden, ist keine Neuerung gegenüber dem heutigen Recht.
Auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse würden gesenkt. In diesem Punkt widerspricht das Volksbegehren in besonderer Weise den Ansichten der Kommission, fordert es doch nur noch sogenannte Grundkenntnisse einer Landessprache. Sprache ist nach Ansicht der Kommission der Schlüssel zur Integration in unsere Gesellschaft und unseren Arbeitsmarkt. Eingebürgerte sollen sich im Alltag angemessen verständigen können und nachweislich über Kenntnisse der lokalen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um sich über allgemeine Themen auszutauschen. Wer unsere Demokratie ernst nimmt, muss ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Landessprache einfordern. Es ist aus staatspolitischer Sicht unabdingbar, dass neue Bürger die Abstimmungs- und Wahlunterlagen und amtlichen Mitteilungen verstehen. So sind die Menschen auch in der Lage, ihre Rechte auszuüben und ihren Pflichten nachzukommen. Würden die heutigen Anreize zur Sprachqualifikation fallengelassen, so würden ausserdem nach Ansicht der SPK Parallelgesellschaften gefördert, die es zwingend zu verhindern gilt. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, wo falsch gesetzte Anreize bei der Integration oder lasche Durchsetzung hinführen kann.
Heute kann kein Gesuch stellen, wer aktuell oder in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezieht oder bezogen hat. Zudem müssen geordnete finanzielle Verhältnisse nachgewiesen werden; entsprechend führen offene Betreibungen, Verlustscheine oder Steuerschulden zur Abweisung des Gesuches. Mit der Initiative sind weder Fürsorgeabhängigkeit noch Einträge im Betreibungsregister ein Hindernis.
Die Initiative lässt Einbürgerungsgespräche obsolet werden, weil das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht mehr vorausgesetzt wird und daher auch keine Prüfung der Kenntnisse zu Lebensweise, Kultur und Geografie stattfinden soll.
Lanciert hat die Initiative "für ein modernes Bürgerrecht" ein Verein namens Aktion Vierviertel. Deren Mitglieder beklagen die angeblich hohen Hürden und empfinden den gegenwärtigen Einbürgerungsprozess als einschüchternd und intransparent. Sie betonen, dass der neu geschaffene Anspruch auf Einbürgerung kein Automatismus sei und dass sie ihre Initiative als Chance für mehr Menschenwürde verstehen, als Chance, alle Menschen in die Gesellschaft und die[NB]politischen[NB]Prozesse einzubeziehen und niemanden auszuschliessen.
Die Staatspolitische Kommission sieht hingegen keinen Anlass, das heute geltende Verfahren zu überdenken. Seit der Jahrtausendwende sind mehr als eine Million Menschen eingebürgert worden. Das heisst, jeder neunte Einwohner in diesem Land hat seit dem Jahr 2000 erfolgreich das Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Allein das zeigt schon, dass Schweizer zu werden nicht mehr so schwierig sein kann.
Kurz zusammengefasst, liest sich die Volksinitiative so: Ausgeschlossen vom Rechtsanspruch auf die Schweizer Staatsangehörigkeit wären nur noch Ausländer, welche die Sicherheit des Landes gefährden, zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt wurden oder sich in keiner Landessprache verständigen können oder noch nicht seit fünf Jahren über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Damit würde die Volksinitiative die Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung zum einen deutlich tiefer setzen als diejenigen für die heute geltende erleichterte Einbürgerung, zum andern aber auch tiefer als diejenigen für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung und damit eine Einreise in unser Land.
Wie bereits erwähnt, empfiehlt die SPK-N diese Volksinitiative mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative. Sie ist der Ansicht, dass einheitliche nationale Regeln die Transparenz erhöhen, die Chancengleichheit verbessern und den Zugang zu politischen Rechten erleichtern würden. Ebenfalls abgelehnt, mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, hat die Kommission zwei gleichlautende direkte Gegenvorschläge für eine erleichterte Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration. Ebenso hat die Kommission einen Antrag auf Verschärfung der Einbürgerungskriterien mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, wonach der Erwerb des Bürgerrechts durch ordentliche oder [PAGE 814] erleichterte Einbürgerung sowie durch Wiedereinbürgerung den Verzicht auf andere Staatsangehörigkeiten voraussetzen würde, wobei er innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zu erfolgen habe.
In einem Punkt stört sich jedoch die Mehrheit der Kommission am gegenwärtigen Prozedere. Sie stört sich nämlich an den kommunalen und kantonalen Wohnsitzfristen, die bei jedem Umzug von Neuem zu laufen beginnen. Die Kommission vermied es jedoch bewusst, das Anliegen im Zusammenhang mit dieser Vorlage zu lancieren. Sie wird völlig losgelöst von dieser Vorlage eine Kommissionsinitiative in die Wege leiten.