Friedli Esther · Ständerat · 2026-06-01
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-01
Wortprotokoll
Gerne erläutere ich Ihnen als Kommissionssprecherin die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Roduit 21.498. Der Nationalrat hat diese in der vergangenen Wintersession in der Gesamtabstimmung mit 121 zu 62 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage hat zum Ziel, das Einigungsverfahren bei monodisziplinären Gutachten in der Invalidenversicherung - nur in der IV - zu verbessern. Einerseits soll die versicherte Person frühzeitig in die Wahl der sachverständigen Person einbezogen werden, und die Beteiligten sollen ein Verfahren für einen tatsächlichen Einigungsversuch umsetzen. Andererseits sollen die versicherte Person und die IV-Stelle, falls keine Einigung zustande gekommen ist, je eine sachverständige Person bezeichnen können, die gemeinsam ein Gutachten erstellen.
Die parlamentarische Initiative Roduit fordert, Artikel 59 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung durch einen Absatz 3bis zu ergänzen. Nachdem die Initiative in der ersten Phase in der SGK-N eine Mehrheit gefunden hatte, stimmte ihr im Mai 2023 mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch die SGK-S zu. Daraufhin arbeitete die SGK-N eine Umsetzungsvorlage aus und gab sie in die Vernehmlassung. In der Vernehmlassung haben neben anderen Teilnehmern 24 Kantone, die IV-Stellen-Konferenz und die Suva die Umsetzungsvorlage der SGK-N abgelehnt. Auch der Bundesrat empfiehlt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Vor diesem Hintergrund hat sich Ihre Kommission am 30.[NB]März dieses Jahres vertieft mit der Umsetzung befasst. Vor der Beratung stellte der Initiant sein Anliegen nochmals vor, dies auch, weil der Bundesrat das Anliegen ablehnt. Die Kommission kam nach intensiver Beratung zum Schluss, es sei dem Bundesrat zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie entschied dies mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Um die Position der Kommissionsmehrheit zu begründen, muss ich ganz kurz ausholen. Die vorliegende Initiative wurde im Jahr 2021 eingereicht, dies als Reaktion auf die Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV, die das EDI in Auftrag gegeben hatte. Aufgrund dieser Evaluation haben das EDI und der Bundesrat im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (WEIV) bereits verschiedene Massnahmen im Bereich Begutachtung, und zwar zur Verbesserung und Sicherung der Gutachtenqualität, sowie im Bereich der Verfahren ergriffen. Ein Thema, das noch nicht bewältigt werden konnte, ist der allgemeine Mangel an Sachverständigen; der ist bis heute nicht wirklich behoben.
Die WEIV trat am 1.[NB]Januar 2022 - also vor über vier Jahren, aber nach Einreichung der vorliegenden parlamentarischen Initiative - in Kraft. Dies stärkte insbesondere die Verfahrensrechte der versicherten Personen und führte zu Verbesserungen bei Einigungsverfahren. Die Verbesserungen zeigen sich darin, dass es bei monodisziplinären Verfahren - die Initiative adressiert explizit nur diese Verfahren - immer weniger Fälle gibt, bei denen es zu keiner Einigung kommt. Diese Zahlen sind stark rückläufig. Im Jahr 2024 konnte lediglich in 12 von insgesamt 3802 vergebenen Gutachtenaufträgen keine Einigung erzielt werden. Im Jahr 2025 wurden bis zum 30.[NB]Juni insgesamt vier Fälle ohne Einigung erfasst.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine vertiefte Diskussion darüber geführt, ob es diese Gesetzesänderung so wirklich noch braucht. Es stellt sich auch die Frage, wer denn nun genau betroffen ist, ob es vor allem Personen mit psychischen Erkrankungen oder solche mit seltenen Erkrankungen sind, ob die Behandlung der Fälle wirklich beschleunigt werden kann oder ob die Verfahren mit diesen beantragten Änderungen nicht eher verkompliziert würden.
Die Thematik der medizinischen Gutachten ist für Ihre Kommission von grosser Bedeutung. Dabei ist es zentral, dass die versicherte Person so früh wie möglich in das Verfahren und in die Wahl der sachverständigen Person einbezogen wird. Dadurch wird der menschlichen Komponente Rechnung getragen und das Vertrauen in das Sozialversicherungssystem gestärkt. Gerade die am 1.[NB]Januar 2022 in Kraft getretene WEIV hat hier einen wichtigen Beitrag geleistet. Das zeigt auch die rückläufige Zahl der nicht einvernehmlich gelösten Fälle.
Wie vor allem auch die Kantone in ihren Rückmeldungen zur Vorlage schreiben, bestehen grundsätzlich die Rechtsgrundlagen für einen frühzeitigen Einbezug der versicherten Person bei der Bezeichnung der sachverständigen Person. Aber es braucht teilweise noch eine Optimierung bei der Gestaltung der Verfahren. So regen die Kantone an, vor allem die bestehenden Aufsichtsinstrumente noch besser zu nutzen. Die vorliegende Gesetzesrevision lehnen 24 Kantone ab. Die Kantone halten auch fest, dass das Problem nicht bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder primär im Verfahren liegt, sondern oft bei der Qualität der IV-Gutachten und bei der Ausbildung der Sachverständigen. Es gibt in einigen Bereichen nicht genügend ausgebildete Gutachter, wie ich bereits ausgeführt habe; dies auch, weil die Zahl der Fälle zugenommen hat und diese immer komplexer werden.
Die Qualität ist zweifellos ein zentrales Thema im Prozess. Dies wird mit dieser Vorlage aber nicht angegangen. Der Bundesrat will das Thema der Gutachten mit der nächsten IV-Revision aufgreifen und die Qualität stärken. Das wird von der Mehrheit der Kommission unterstützt und als der richtige Weg empfunden.
In der Kommission wurde auch diskutiert, ob die vorliegende Änderung wirklich zu einer Verkürzung der betroffenen Verfahren, also der nicht einvernehmlich gelösten Fälle, führt. Einige Kantone machen darauf aufmerksam, dass sie dies bezweifeln, da gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei Vorliegen von zwei Gutachten ein Obergutachten verlangt werden muss. Demnach drohe also eine Verlängerung der Verfahren.
Vor diesem Hintergrund ist die Mehrheit der Kommission wie der Bundesrat der Meinung, dass die Vorlage zwar ein relevantes Thema adressiert, aber den falschen Lösungsweg wählt. Wie der Bundesrat und die überwiegende Mehrheit der Kantone lehnt die Mehrheit der Kommission die vorliegende Umsetzung der parlamentarischen Initiative ab, und zwar mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Vielmehr sollten die Themen "Qualität der Gutachten", "Ausbildung der Sachverständigen" und "Bessere Nutzung der bestehenden Aufsichtsinstrumente" gestärkt werden. Dies kann in der kommenden IV-Revision gesamthaft angegangen werden, anstatt hier mit einem einzelnen kleinen Puzzleteil zu legiferieren.
Eine Minderheit der Kommission ist wie die Mehrheit des Nationalrates der Meinung, dass es diese Gesetzesänderung so braucht. Sie wird ihre Argumente selber vortragen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.