Rüegger Monika · Nationalrat · 2026-06-01
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-01
Wortprotokoll
Nicht nur die FDP-Fraktion mit Herrn Portmann hat an der Vorrednerin Freude, auch ich habe meine Freude. Ich habe vorhin bereits gesagt, dass die SVP-Fraktion diesen Staatsvertrag seit Beginn unterstützt und dass wir sehr daran interessiert sind, dass beim Wiederaufbau der Ukraine der Schweizer Privatsektor, Schweizer Firmen, die in der Ukraine tätig sind, eingebunden werden.
Trotzdem möchte ich nochmals auf meinen Minderheitsantrag eingehen, den ich Ihnen unterbreite und der jetzt hoffentlich eine Mehrheit findet. Ich richte mich eher an die linke Seite, um das Anliegen nochmals zu klären. Ich habe den Vorreden auch von der Grünliberalen Fraktion entnommen, dass auf diese Problematik überhaupt nicht eingegangen wurde, obwohl der zusätzliche Absatz gemäss Kommissionsmehrheit wirklich ein grundlegendes Problem schafft. Er verlangt, dass bei der Umsetzung eine nicht bindende OECD-Empfehlung plötzlich zu einem verbindlichen Standard für die Schweiz wird. Aber diese Empfehlungen stammen nicht von diesem Parlament, sie stammen nicht vom Bundesrat, sondern sie stammen vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD. Das ist ein internationales Komitee, das aus dreissig Staaten besteht. Dieses internationale Komitee soll künftig direkt Einfluss nehmen, wenn die Schweiz den Wiederaufbau der Ukraine über unsere Schweizer Privatwirtschaft macht. Das kann doch nicht ernsthaft unser Anspruch sein.
Noch problematischer ist aber der innere Widerspruch dieses Zusatzes, denn dieser Staatsvertrag regelt ausdrücklich die Organisation einer gebundenen Hilfe unter Einbezug des Schweizer Privatsektors. Der neue Absatz 3 verlangt nun aber gleichzeitig, dass die Empfehlungen der OECD zur gebundenen Hilfe berücksichtigt werden sollen. Aber die OECD verlangt in ihren Empfehlungen ausdrücklich, auf gebundene Hilfe zu verzichten. Mit anderen Worten: Der Zusatz steht komplett im Widerspruch zum eigentlichen Inhalt des Staatsvertrags. Auf der einen Seite beschliessen wir ein Instrument, das bewusst Schweizer Unternehmen beim Wiederaufbau einbeziehen soll, und auf der anderen Seite verlangt man die Orientierung an Empfehlungen, die solche Modelle kritisch sehen oder möglichst verhindern sollen. Das ergibt einfach keinen Sinn.
Wir sind doch in der Schweiz selber in der Lage, klare Umsetzungsrichtlinien zu erlassen. Wir brauchen dafür kein internationales Komitee. Die Annahme dieser Vorlage würde den Bundesrat und die Verwaltung in ein nahezu unlösbares Dilemma bringen: Was gilt nun? Der Staatsvertrag, der ausdrücklich die Zusammenarbeit der Schweizer Unternehmen vorsieht, oder die OECD-Empfehlungen, die solche gebundene Hilfe möglichst vermeiden wollen? Beides gleichzeitig geht schlichtweg nicht. Oder anders gesagt: Dieser Zusatz produziert absichtlich Unklarheit, Unsicherheit und Konflikte bei der Umsetzung. Ob das den Befürwortern wirklich bewusst ist, bezweifle ich. Dem wurde auch in der Kommission zu wenig Rechnung getragen.
Dass gewisse NGO an einem Staatsvertrag keine Freude haben, ist nachvollziehbar. Vermutlich sind auch sie die eigentlichen Treiber hinter diesem neuen Absatz. Aber man muss eines klarstellen: Der Staatsvertrag über die 500 Millionen Franken Finanzhilfe ist keine klassische Entwicklungszusammenarbeit im traditionellen Sinn; dafür ist in einer ersten Tranche bereits 1 Milliarde Franken vorgesehen. Die zusätzlichen 500 Millionen Franken verfolgen einen anderen Zweck: Sie sollen den Wiederaufbau der Ukraine gezielt mit Schweizer Unternehmen ermöglichen, die in der Ukraine Erfahrung haben und bereits dort tätig sind. Das sind gegen 80 Unternehmen. Es geht um Infrastrukturen, Strassen, Eisenbahnen, Schienen, Schulen, es geht um Dienstleistungen, es geht um Maschinen, Instrumente, Bauteile, technische Systeme und um Know-how. Hier müssen wir den Handlungsspielraum dringend dem Bundesrat und nicht internationalen Kommissionen überlassen. [GZ]
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