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Ettlin Erich · Ständerat · 2026-06-01

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-01

Wortprotokoll

Mit diesem Postulat beauftragt Ihre Kommission den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie man das BVG punktuell modernisieren kann. Auslöser des Postulates war, dass wir uns an unserer Sitzung vom 23.[NB]April 2026 mit einer Reihe von Vorstössen zu Teilverbesserungen des BVG befasst hatten; alle diese Vorstösse waren im Nachgang zur gescheiterten Reform BVG 21 eingereicht worden und nehmen jeweils ein spezifisches Vorsorgethema auf, das verbessert werden soll. Keiner der Vorstösse berücksichtigt jedoch eine Gesamtsicht oder die Problematik der Finanzierung der geforderten Massnahmen. Deshalb will die Kommission den Bundesrat beauftragen, diese Themen in einem Bericht zusammenzufassen und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen, dies im Bewusstsein, dass die letzte grosse BVG-Reform vor dem Volk gescheitert ist. Es besteht weiterhin Verbesserungspotenzial, das in einer kleineren Revision aufgenommen werden könnte. Das ist das Ziel bzw. die Idee, die die Kommission mit diesem Postulat verfolgt.

Der mit dem Postulat geforderte Bericht soll die Anpassungen bzw. Anliegen der nachfolgenden Motionen umfassen und gleichzeitig eine mögliche Gegenfinanzierung im Rahmen des BVG aufzeigen sowie allfällige Kompensationsmassnahmen für Übergangsgenerationen vorsehen. Es geht um die Reduktion der Anzahl Gutschriftensätze mit gleichzeitiger Absenkung des höchsten Satzes. Dadurch soll die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert werden, weil es häufig heisst, sie hätten zu hohe Kosten und zu hohe Abzüge und dies solle man verbessern.

Ein weiteres Thema ist, dass man ein früheres Sparen ermöglichen soll, also auch altersmässig, sodass bereits vor dem 24.[NB]Altersjahr mit dem Sparen im BVG begonnen werden kann. Ferner soll auch die Situation von Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten verbessert werden. Dabei sind insbesondere eine Absenkung der Eintrittsschwelle sowie des Koordinationsabzuges und die Versicherung des Lohnes von Mehrfachbeschäftigten, deren gesamter Jahreslohn die Eintrittsschwelle überschreitet, zu berücksichtigen. Am Schluss steht auch die Idee besserer Möglichkeiten des freiwilligen Sparens zur Diskussion.

Es handelt sich somit um einen Strauss von Massnahmen, die jeweils die Situation der Versicherten verbessern sollen. Es ist wichtig, sich an bestehenden Modellen zu orientieren und keine völlig neuen Ansätze zu entwickeln. Gleichzeitig soll der Bericht die Generationengerechtigkeit, die Zukunftstauglichkeit sowie die Verteilung der Arbeit in den Fokus rücken.

Ebenfalls angesprochen wurde die Frage des Umwandlungssatzes. Man war sich jedoch bewusst, dass es, wenn der Umwandlungssatz mit einbezogen wird, sogleich wieder auf eine grosse, der Reform BVG 21 ähnelnde Vorlage hinausläuft. Genau das will man aber nicht, und das ist auch nicht das Ziel des Postulates.

In Ihrer Kommission wurde das Postulat einstimmig angenommen. Ich bitte Sie daher, das Postulat ebenfalls anzunehmen.

In der Folge hat die Kommission noch Vorstösse behandelt, mit denen wir uns teilweise später befassen werden. Zu den einzelnen Motionen werde ich noch Stellung nehmen. Ziel des Postulates war es, die Anliegen der Motionen aufzunehmen und zu bündeln; dies ist der Kommission wichtig. Gleichwohl haben wir die Motionen sorgfältig geprüft und die wesentlichen Anliegen in das Postulat integriert. Das erklärt auch, weshalb wir einzelne Motionen abgelehnt haben und weshalb andere Motionen zurückgezogen wurden.

Ich bitte Sie, dem Postulat der SGK-S zuzustimmen. Zu den Motionen werde ich noch Stellung nehmen.