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preparatory:AB 374660

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-06-02

Wortprotokoll

Auch diesen Artikel hat die Kommission eingehend diskutiert, und sie hat sich darüber informieren lassen, weshalb der Bundesrat hier diese Variante gewählt hat. Sie haben es gesehen: Am Ende hat die Kommission auch in diesem Fall einstimmig die Variante des Bundesrates bevorzugt.

Es ist wenigstens im Resultat unbestritten, dass auf Nahrungs- und Futtermittel im Grundsatz keine Beiträge erhoben werden sollen. Wir haben es vorhin beim Eintreten von Kollegin Roth gehört: Es wurde in der Kommission durchaus auch die Ansicht vertreten, dass man - Kollegin Roth hat von einer Privilegierung gesprochen - diese Privilegierung aufheben sollte. Es gibt aber Gründe für diese Bestimmung in Absatz 5, und ich würde nicht von einer Privilegierung sprechen. Denn die inländischen Nahrungs- und Futtermittelproduzenten sind gerade für die Selbst- und Eigenversorgung des Landes von grösster Relevanz. Indem man an dieser Stelle eine Befreiung von der Beitragspflicht vornimmt, wie sie in der Kommission letztlich, wie Sie sehen können, unbestritten war, stärkt oder belastet man nicht unnötig die inländische Nahrungs- und Futtermittelproduktion.

Wenn die Sorge aber die wäre, mit dieser Ausnahme für den Speisereis, zu der ich jetzt komme, könnte quasi der Damm brechen und man würde künftig insgesamt die Nahrungs- und Futtermittelproduktion belasten, so schiene mir das übertrieben. Wie Sie sehen können, ist es im Gesetz explizit anders formuliert.

Nun, weshalb ist der Speisereis von dieser Befreiung ausgenommen und dadurch beitragspflichtig? Die Situation beim Speisereis ist wie folgt: Es gibt in der Schweiz keine zwei Handvoll namhafte Produzenten, und 99 Prozent des Speisereiskonsums werden über den Import abgedeckt. Das können Sie wahrscheinlich relativ gut nachvollziehen. Auch wenn es im Tessin und vielleicht auch an anderen Orten einige Speisereisproduzenten gibt, deren Leistung ich auf keinen Fall schmälern will, stammt der meiste Speisereis eben aus dem Import. Man könnte sagen, dass der Anteil des Schweizer Speisereises für die Landesversorgung eigentlich nicht von Relevanz ist. Ich glaube, das darf man sagen. Es geht hier nicht um eine Frage der Landesversorgung. Auch die tiefen Beiträge, die von den Speisereisproduzenten bezahlt würden, wären für das Funktionieren des Garantiefonds oder der Landesversorgung kaum von Relevanz. Es geht hier letztlich um eine handelsrechtliche Frage: Wenn Sie diese Abgaben auf den Importreis erheben, aber nicht auf die inländische Produktion, dann hat das zur Folge, dass Sie logischerweise nur einseitig belasten und eine Belastung schaffen, die völkerrechtlich als mit einem Abgabenzoll vergleichbar gilt. Das machen wir an verschiedenen Orten. Im Bereich des Speisereises stösst diese Finanzierungsweise aber dazu, dass wir die Obergrenzen, die wir von der WTO zur Verfügung haben, überschreiten und dass deshalb eine Unvereinbarkeit mit dem internationalen Handelsrecht entsteht.

Es geht hier - noch einmal - nicht darum, den Speisereis oder die inländischen Produzenten aus Gründen der Landesversorgung zu belasten. Es geht schlicht und einfach darum, für Vereinbarkeit mit den geltenden WTO-Bestimmungen zu sorgen. Das kann unbürokratisch gemacht werden. Ich habe mich noch einmal vergewissert, wie das genau ablaufen würde. Es gibt bei Nichtnahrungs- und Futtermitteln zahlreiche andere Beispiele, bei denen auch Beiträge auf kleinen Mengen erhoben werden. Es gibt, so habe ich mir sagen lassen, auch von der direkt betroffenen Branche keine Einwendungen gegen diese Situation. Letztlich müssen Sie abwägen, ob Sie angesichts der wirklich kleinen und unkomplizierten Belastung der wenigen Speisereisproduzenten ein handelsrechtliches Problem produzieren wollen. Die Kommission war am Ende der Diskussion über die verschiedenen Meinungen der Ansicht, dass sich das nicht lohnt und dass man deshalb dem Bundesrat, der diese Formulierung wohlüberlegt vorschlägt, folgen sollte.

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