Bischof Pirmin · Ständerat · 2026-06-02
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-02
Wortprotokoll
Wohnungsknappheit und die Wohnungskrise sind in vielen Teilen der Schweiz Sorgen von Schweizerinnen und Schweizern, die weit oben im Sorgenbarometer rangieren. Die beiden Geschäfte, die wir jetzt behandeln, unterstreichen die Verstetigung und Verlängerung der beiden klassischen Mittel der sogenannten indirekten Wohnbauförderung in der Schweiz. Es handelt sich um eine Fortführung und um eine leichte Aufstockung dieser Massnahmen. Umso mehr mag es erstaunen, wie umstritten diese beiden Geschäfte in der Kommission waren. Um das zu illustrieren, beginne ich mit den Resultaten der Abstimmungen über die beiden Vorlagen in der Kommission. Auf das erste Geschäft, den Fonds de Roulement, wurde bei 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten eingetreten. Beim zweiten Geschäft, das die Bürgschaftsverpflichtungen im gleichen Bereich umfasst, wurde Eintreten mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. In der Detailberatung wurden dann Aufstockungen bei beiden Geschäften von grossen Mehrheiten abgelehnt.
Wie kommt es zu dieser Umstrittenheit, und worum geht es? Beim sogenannten Fonds de Roulement geht es darum, dass der gemeinnützige Wohnungsbau mit Darlehen gefördert werden kann. Mit der aktuellen Vorlage soll für die Jahre 2030 bis 2034 eine Aufstockung von 150 Millionen Franken vorgenommen werden. Der Bundesrat bezieht sich dabei ausdrücklich auf die am 14.[NB]Juni zur Abstimmung kommende Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)". Der Bundesrat lehnt diese Initiative bekanntlich ab, bestreitet aber die Herausforderungen nicht, insbesondere auch im Bereich der Wohnraumpolitik. Er verweist dort auf die Begleitmassnahmen, die er vorsieht. Ich komme nachher noch darauf zurück, insbesondere auf die Gewährung von vergünstigten Darlehen, die weitergeführt werden soll. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Nachfrage nach wie vor das Angebot übersteige und dass darum in vielen Bereichen der Schweiz eine Wohnraumknappheit bestehe, und zwar nicht nur in städtischen Regionen, sondern auch etwa in touristischen Berggemeinden und Agglomerationsgebieten. Betroffen seien vor allem tiefe Einkommen. Der gemeinnützige Wohnungsbau, um den es in beiden Vorlagen geht, sei ein geeignetes Mittel, um die entsprechende Knappheit zu verringern.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass in diesem Bereich bereits Aufstockungen stattgefunden haben. Auf Grundlage der Verfassung und des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) haben wir hier ein klassisches Mittel der Wohnraumförderung. Bereits 2020 wurde im Rahmen eines Gegenvorschlags zu einer abgelehnten Volksinitiative eine Aufstockung um 250 Millionen Franken für zehn Jahre vorgenommen. Die jetzt vorgeschlagene Aufstockung von 150 Millionen Franken würde eine Aufstockung des Fonds auf 900 Millionen Franken ermöglichen. Dadurch wäre es möglich, jährlich etwa 36 Millionen Franken für entsprechende Darlehen zur Verfügung zu stellen. Das ist zwar weniger als im Durchschnitt der letzten zwanzig Jahre, da waren es etwa 46 Millionen Franken. Wenn die Aufstockung heute aber abgelehnt würde, so der Bundesrat, müssten die entsprechenden Darlehenssummen massiv reduziert werden.
Der Nationalrat hat die erste Vorlage mit 129 zu 62 Stimmen und die zweite mit 130 zu 62 Stimmen angenommen, also beide relativ deutlich.
Bei den Bürgschaftsinstrumenten, also der zweiten Vorlage, beantragt der Bundesrat die Weiterführung und einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Es handelt sich also nicht um Bundesausgaben, sondern um reine Verbürgungen. Tatsächlich wurden bereits Rahmenkredite im Umfang von 1,7 Milliarden Franken ausgeschöpft, und die entsprechenden Bürgschaften haben zur Finanzierung von etwa 38[NB]000 Wohnungen in über 1000 Liegenschaften geführt. Die Bürgschaften haben bisher erfreulicherweise zu keinem einzigen Ausfall zulasten des Bundes geführt.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit den beiden Vorlagen beschäftigt und zunächst eine Lagebeurteilung vorgenommen. Die Lagebeurteilung ist, um es zusammenzufassen, unerfreulich. Wir haben heute die Situation, dass im Schnitt der Jahre 2014 bis 2023 pro Jahr ungefähr 48[NB]000 neue Haushalte entstanden sind - 48[NB]000 neue Haushalte! Diese 48[NB]000 neuen Haushalte gehen zu rund 60 Prozent auf Zuwanderung zurück, zu rund 25 Prozent auf die Verkleinerung der Haushaltsgrösse und zu rund 15 Prozent auf den immer noch bestehenden Geburtenüberschuss, der allerdings in der Schweiz auch zurückgeht. Bei der Zuwanderung sind 90 Prozent auf Zuwanderer aus der EU in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Das ist die Nachfrageseite: 48[NB]000 neue Haushalte.
Und wie sieht jetzt die Angebotsseite aus? Aus Sicht Ihrer Kommission ist die Angebotsseite schon erstaunlich. Seit 2018, trotz ständiger Zunahme der Zahl an Haushalten, die Wohnraum nachfragen, geht der Wohnungsbau zurück. Er nimmt nicht zu, er geht zurück. Die Leerwohnungsziffer hat im Jahre 2025 gesamtschweizerisch einen Satz von 1 Prozent erreicht; das ist ein ausserordentlich tiefer Satz. Innerhalb von fünf Jahren hat sich der Leerwohnungsbestand um 38,5 Prozent reduziert. Die Anzahl der Baubewilligungen ist zwischen 2016 und 2023 auch nicht gestiegen, sondern von 51[NB]000 auf 36[NB]000 Wohneinheiten zurückgegangen. Im Jahre 2024 hat sich nach dem Extremjahr 2023 zwar eine leichte Lockerung ergeben, aber es zeigt sich - die Kommission hat auch die ersten Zahlen für 2026 nachgefragt -, dass diese Lockerung nur vorübergehend war und dass insbesondere die Zahl der Baugesuche weiterhin zurückgeht.
Angesichts dieser unerfreulichen Ausgangslage hat der Bundesrat im Jahre 2024 einen sogenannten Aktionsplan verabschiedet. Dieser Aktionsplan umfasst, grob gesehen, drei Themenbereiche: Der erste Bereich nennt sich "Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umsetzen". Hier geht es im Wesentlichen um raumplanerische Massnahmen; es geht um die Verdichtung. Der zweite Bereich trägt den Titel "Verfahren stärken und beschleunigen". Damit soll die Zahl von Einsprachen reduziert werden, und es sollen die Verfahren beschleunigt werden. Der dritte Bereich dieses Aktionsplans, über diesen sprechen wir heute, betrifft das Zur-Verfügung-Stellen von genügend preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum. Der Aktionsplan umfasst insgesamt über dreissig Massnahmen. Der Bundesrat hat im Frühjahr 2025 eine Umfrage bei den betroffenen Kreisen durchgeführt, um den Effekt und die Effizienz dieser Massnahmen herauszufinden. Das Resultat war, dass zwar ein Teil der Massnahmen bereits in Umsetzung ist, sich aber die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiterhin verschlechtert hat und es vor allem an preisgünstigem Wohnraum mangelt.
Nun, die beiden Massnahmen, über die wir heute sprechen, basieren vollumfänglich auf der Bundesverfassung, auf Artikel 108, der dem Bundesrat den Auftrag gibt, preisgünstigen Wohnraum zu fördern, nebst anderen Massnahmen. Das Hauptmittel gesetzgeberischer Art ist das WFG von 2003.
Die Kommission ist sich bewusst, dass der sogenannte gemeinnützige Wohnungsbau - die indirekte Wohnbauförderung namentlich über genossenschaftlich geprägte Träger - nur etwa 3,9 Prozent der bewohnten Wohnungen in der Schweiz ausmacht. Die Massnahmen, über die wir heute sprechen, können eine Wohnraumkrise in den betroffenen Gebieten nicht vollständig beseitigen. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass sich diese Massnahmen bewährt haben und zur Stabilisierung des schwierigen Wohnungsmarktes in der Schweiz beitragen.
Die Nachfrage nach Darlehen aus dem Fonds de Roulement belief sich in den letzten zwei Jahrzehnten auf jährlich etwa 46 Millionen Franken. Damit konnten pro Jahr durchschnittlich 1400 Wohnungen gefördert werden. Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2024, lag die Darlehenssumme bei gut 92 Millionen Franken. Damit konnten 1990 Wohnungen gefördert werden.
Zu dieser Ausgangslage hat die Kommission einen Mitbericht der Finanzkommission beigezogen. Die Finanzkommission befürwortet beide Vorlagen unverändert, bezeichnet die Massnahmen als gut und wirksam und weist darauf hin, dass die Kredite auf ein Volumen von 900 Millionen Franken anstiegen. Damit würden ab 2030 etwa 45 Millionen Franken pro Jahr als Darlehen gewährt.
Die Kommission hat verschiedene kritische Fragen gestellt. Sie stellte zunächst die Frage der Gemeinnützigkeit. Es wäre gesetzlich an sich möglich, nicht nur gemeinnützigen, sondern auch kommerziellen Wohnungsbau zu unterstützen, sofern preiswerte Wohnungen produziert werden. Das Parlament hat aber 2003 beschlossen, den Bereich der kommerziellen Wohnraumförderung nicht mehr zu subventionieren und die entsprechenden Massnahmen zu sistieren, sodass wir heute eigentlich bei einer rein genossenschaftlichen Wohnbauförderung sind und mit dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates auch bei dieser bleiben.
Bei der Gemeinnützigkeit hat sich die Kommission auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob wirklich nur bedürftige Personen in den Genuss von gemeinnützigem Wohnungsbau kommen. Sie musste aber feststellen, dass dies im Kompetenzbereich der Kantone liegt und die Kantone aufgefordert sind, sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen von dieser Hilfe profitieren können.
Was den Rückgang der Baubewilligungen und der Bautätigkeit betrifft: Ihre Kommission ist sich bewusst, dass mit den vorliegenden Massnahmen da nicht viel erreicht werden kann. Raumplanerische Massnahmen sind nötig; sie wurden zum Teil vom Bundesrat bereits angegangen. Ihre WAK erkennt hier grossen Handlungsbedarf, es handelt sich aber um Fälle für die UREK. Das Gleiche gilt für die Verfahrensbeschleunigungen. Sie werden nach wie vor ungenügend umgesetzt. Das beeinträchtigt den Wohnungsbau und verzögert ihn stark.
In Anbetracht all dieser Überlegungen ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen samt Aufstockung dazu führen, dass ein bewährtes und eigentlich effizientes Mittel weitergeführt wird. Die Aufstockung soll dazu dienen, die Unterstützung und die Bautätigkeit im genossenschaftlichen Wohnungsbauwesen im bisherigen Mass aufrechtzuerhalten. Die Aufstockung soll also nur dazu führen, dass das bisherige Mass erhalten werden kann. Eine Streichung dieser Aufstockung würde dazu führen, dass die entsprechende Wohnbautätigkeit reduziert werden müsste. Das möchte die Mehrheit Ihrer Kommission nicht.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der Kommissionsmehrheit, auf die beiden Vorlagen einzutreten und ihnen am Schluss zuzustimmen. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.