Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-02
Wortprotokoll
Sie ersehen aus den Ausführungen des Kommissionssprechers, dass wir hier eigentlich eine "Pflästerlipolitik" betreiben. Er hat gesagt, woran es hapert, dass es in der Schweiz zu wenig Wohnraum gibt. Diesen Ausführungen kann ich mich durchaus anschliessen, bis eben auf den dritten Punkt, den an sich unbedeutenden Wohnungsbau, der durch den Bund gefördert wird.
Vorweg möchte ich betonen, dass ich den genossenschaftlichen Wohnbau grundsätzlich als etwas Positives erachte. Es gibt verschiedenste Formen von Genossenschaften, die jeweils nach ihren eigenen Regeln funktionieren. Die meisten tun das aber in Eigenverantwortung, und das ist gut so.
Bei den vorliegenden Anträgen des Bundesrates steht allerdings weder das genossenschaftliche Element im Vordergrund, noch übernehmen die späteren Profiteure der Bundesmittel eine spezielle persönliche Verantwortung. Das ist mit ein Grund, warum ich Ihnen im Namen einer Minderheit beantrage, auf die beiden Vorlagen sei nicht einzutreten.
Während ich mit meinen positiven Bemerkungen den privaten genossenschaftlichen Wohnbau gewürdigt habe, geht es bei diesem Eingriff des Bundes in den Wohnungsmarkt um etwas anderes. Die Vorlage spricht von gemeinnützigen Wohnbauträgern, was leicht irreführend ist. Die Etikettierung als gemeinnützig ist meines Erachtens eher eine politische Legitimation des fragwürdigen Markteingriffs. Eine zutreffende Definition ist es jedenfalls nicht. Warum nicht?
Der sogenannte gemeinnützige Wohnungsbau ist keinesfalls mit sozialem Wohnungsbau gleichzusetzen. Genossenschaftswohnungen stehen nicht der breiten Bevölkerung offen, sie sind nur eingeschränkt zugänglich. Die tiefen Mietzinsen sind nur möglich, weil die öffentliche Hand die Objekte subventioniert, sei es durch vergünstigtes Bauland, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile - durch die staatliche Finanzierung von Privilegien für wenige, die aber von allen bezahlt werden müssen. Das wäre ja noch zu legitimieren, wenn es sich um sozialen Wohnbau handeln würde. Die Realität ist aber eine andere, denn oftmals befinden sich unter den Profiteuren auch Gutverdienende; wir kennen das aus verschiedenen Schweizer Städten, die mit fragwürdigen staatlichen Begünstigungsprojekten auch Gutverdienende beglücken. Unter dem Deckmantel der sozialen Durchmischung werden auch Haushalte subventioniert, die darauf überhaupt nicht angewiesen wären, dies immer zulasten der übrigen Steuerzahlenden. Das empfinde ich als in hohem Masse störend, ja ungerecht.
Es ist zudem nicht so, dass der Bund bisher nichts gemacht hätte, was der Verfassungsauftrag vorsehen würde. Gestützt auf das WFG, der Kommissionssprecher hat es angedeutet, hat das Parlament von 2003 bis 2021 vier Bundesbeschlüsse angenommen und Rahmenkredite für Eventualverpflichtungen in der Höhe von 6,775 Milliarden Franken gesprochen. Nach der klaren Ablehnung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" durch Volk und Stände am 9.[NB]Februar 2020 ist zudem der damalige indirekte Gegenvorschlag in Kraft getreten, dies verbunden mit einer Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken über zehn Jahre, also konkret bis 2030. Zu den Bundesmitteln kommen die kantonalen und kommunalen Förderbeiträge hinzu. Es besteht also bereits eine gut dotierte Unterstützung und Förderung sogenannter gemeinnütziger Wohnbauträger.
Aus liberaler Sicht sollte der Wohnungsbau grundsätzlich privat finanziert werden. Anstatt Wohnungen mit staatlichen Geldern zu subventionieren, sollten bedürftige Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Miete vollumfänglich aus eigener Kraft zu tragen, direkt unterstützt werden. Die Subjektförderung ist ein viel wirksameres wohnungspolitisches Instrument, und sie hat vor allem ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis - im Gegensatz zur Objektförderung, die hohe indirekte Kosten verursacht und oft wenig zielgenau ist. Im Gegensatz dazu bietet die Subjektförderung eine wirksamere und wirtschaftlich effizientere Lösung. Dies geht auch aus einer volkswirtschaftlichen Studie aus dem Jahre 2024 hervor. Statt Wohnungen zu subventionieren, sollte zu einer gezielten Unterstützung bedürftiger Menschen übergegangen werden.
Fazit: Das mit den beiden Vorlagen geförderte System widerspricht bereits heute sowohl dem Prinzip der Chancengleichheit als auch dem der Wirtschaftlichkeit, also dem Grundsatz des bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Wer nicht bereits Mitglied einer Genossenschaft ist, hat kaum eine realistische Chance auf eine vergünstigte Wohnung. Die öffentliche Wohnraumförderung sollte primär aber jenen offenstehen, die auf dem Wohnungsmarkt die grössten Schwierigkeiten haben. Das setzt voraus, dass sich entweder alle Bürger gleichberechtigt bewerben können, oder aber, dass mit der Subjektförderung Menschen statt Wohnungen unterstützt werden.
Wir machen dieses System, das nicht über alle Zweifel erhaben ist, nicht besser, wenn wir weitere Milliarden ins Finanzkonstrukt einschiessen. Zu den rund 7 Milliarden Franken, die heute schon drin sind, kämen ja dann 2 Milliarden hinzu, auch wenn es sich nur um Eventualverpflichtungen handelt. Ich kann durchaus attestieren, dass auch wir von der Minderheit sehen, dass die Mittel vernünftig eingesetzt werden und dass das Geld nicht verpulvert wird, aber es ist systemisch einfach falsch.
Darum beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlagen.