Herzog Eva · Ständerat · 2026-06-02
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-02
Wortprotokoll
Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, einem der beiden Dachverbände für gemeinnützige Wohnbauträger. Viele unserer Mitglieder nehmen Darlehen und Bürgschaften in Anspruch, wie sie heute hier zur Debatte stehen. Diese Instrumente sind an klare Auflagen gebunden, insbesondere betreffend Wohnungsgrösse, aber auch betreffend Anlagekosten, energetische Standards, hindernisfreies Bauen und anderes mehr. Diese Instrumente sind eine unabdingbare Grundlage dafür, dass langfristig preisgünstige Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete angeboten werden können. Der Ständerat hat für die heutige Sitzung auch von unseren beiden Verbänden ein Schreiben erhalten. Dies zu meiner Interessenbindung und zu diesen Instrumenten.
Unsere Verbände nahmen auch an den beiden runden Tischen zur Wohnungsknappheit teil, die Herr Bundespräsident Parmelin durchführte. Die Teilnehmenden sind im Bereich Wohnen tätig und kamen aus allen Richtungen. Bei allen Teilnehmenden war unbestritten, dass wir eine Wohnungsknappheit haben und dass dieser Wohnungsknappheit nur mit verschiedenen Massnahmen beigekommen werden kann. Diese gegeneinander auszuspielen, sobald ein Instrument auf dem Tisch liegt, bringt nichts, glaube ich - und die Vorlagen aus diesem Grund abzulehnen, bringt meiner Meinung nach schon gar nichts.
Meiner Ansicht nach ist es sehr erfreulich, dass der Aktionsplan, der den runden Tischen entsprungen ist, neben vielen anderen Massnahmen - vernünftigerweise, erlaube ich mir zu sagen - auch den Ausbau der bereits bewährten Instrumente enthält, bei denen eine sehr hohe Nachfrage besteht. Das ist bei diesen Instrumenten hier der Fall: Die Zahl der Gesuche für Darlehen aus dem Fonds de Roulement war in den letzten Jahren rekordhoch, ebenso die Zahl der Gesuche für Bürgschaften, welche die notwendige Fortführung der kostengünstigen Finanzierung erlauben.
Entsprechend begrüssen wir die beiden Vorlagen des Bundesrates. Zum einen sieht der Bundesrat vor, den Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken aufzustocken. Zum andern möchte er bei der Sprechung des Verpflichtungskredits für die Bürgschaften den Planungsbeschluss von 2021 nicht umsetzen, der besagt, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker wachsen dürfe als die Anzahl Haushalte.
Um es klar zu sagen, der Kommissionssprecher hat es zu Beginn bereits gesagt: Die beiden Vorlagen des Bundesrates erlauben eine Fortführung ungefähr im selben Rahmen wie heute. Zur Befriedigung der Nachfrage reichen sie aber nicht aus; das schreibt auch der Bundesrat in seinen beiden Botschaften. Darauf werden wir, wenn unser Rat, wie ich hoffe, auf die beiden Vorlagen eintritt, bei der Detailberatung noch zurückkommen.
Nach der klaren Zustimmung im Nationalrat war ich sehr erstaunt über den knappen Entscheid der Kommission und über die Gründe, die jetzt auch in der Debatte hier dargelegt wurden; demgemäss sollten wir angesichts der knappen finanziellen Mittel des Bundes keine Aufstockung vornehmen und diesen Verpflichtungskredit nicht sprechen. Wenn wir den Fonds de Roulement anschauen, sehen wir, dass das wirklich unverständlich ist. Das sind Darlehen, die zurückbezahlt werden, die verzinst werden. Das kostet den Bund überhaupt nichts. Im Gegenteil: Er nimmt Zinsen ein; im Jahr 2024 waren es 5,5 Millionen Franken. Das Gleiche gilt für die Bürgschaften - es handelt sich nicht um Kosten, sondern um Bürgschaften. Bei beiden Instrumenten kann man sagen, dass seit 2003, also seit Inkrafttreten des neuen WFG, keine Kosten für den Bund entstanden sind. Weder sind Darlehen verjährt, sodass der Bund hätte einspringen müssen, noch sind bei den Bürgschaften Kosten entstanden.
Das Argument, das Herr Kollege Wicki vorgebracht hat, höre ich oft: Es wird auf die aktuell tiefen Zinslagen verwiesen; dank dieser könnten sich die Genossenschaften auch anderweitig finanzieren. Der Fonds de Roulement ersetzt jedoch Eigenkapital; es handelt sich also nicht einfach nur um eine Hypothek. Genossenschaften haben oft zu wenig Eigenkapital, und der Fonds de Roulement kann die notwendige Ergänzung bieten, damit die Genossenschaften dann von den Banken weitere Finanzierungen erhalten, die erforderlich sind.
Ich bitte Sie wirklich sehr eindringlich, auf die Vorlagen einzutreten. Einige sagen, es sei ein Tropfen auf den heissen Stein, das löse die Wohnungsnot nicht. Ja, das ist richtig, und ich bin auch nicht gegen andere Instrumente. Aber nichts zu tun, ist ja auch nicht die Lösung. Eintreten beim Fonds de Roulement bedeutet, dass man ungefähr das Niveau der letzten zwanzig Jahre halten kann, das waren durchschnittlich 46 Millionen Franken pro Jahr. Das aktuelle Niveau der Vergaben ist viel höher; das sieht man, wenn man auf die Nachfrage schaut: 2024 wurden 92 Millionen Franken an Darlehen bezogen. Die Nachfrage ist also da. Mit der Aufstockung kann aber lediglich das Niveau von etwa 46 Millionen Franken gehalten werden. Es wäre also notwendig, eine noch grössere Aufstockung vorzunehmen.
An dieser Stelle eine Bemerkung zur Summe insgesamt: Es wurde bereits gesagt, dass nach Ablehnung der Mieter-Initiative der Fonds bereits einmal aufgestockt wurde. Der Bundesrat hat erst kürzlich in seiner Stellungnahme zur Interpellation Candinas Martin 26.3160 geschrieben - und es ist wichtig, das zu wissen, Sie können es nachlesen -, wie viel Geld man für sozialen Wohnungsbau, für die Wohnbauförderung im Jahr 2000 ausgegeben hat: Es waren 367 Millionen Franken. 2025 fanden sich unter demselben Ausgabenposten in der Staatsrechnung 35,6 Millionen Franken, also noch ein Zehntel. Es ist also nicht so, dass der Bund konstant mehr ausgibt, obwohl in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden soll. Es handelt sich also nicht, wie der Minderheitssprecher gesagt hat, um einen Eingriff, sogar um einen fragwürdigen Eingriff in den Wohnungsmarkt, sondern um einen Auftrag der Bundesverfassung.
Dann, um auch das gleich noch zu sagen: Natürlich stehen gemeinnützige Wohnbauträgergenossenschaften der ganzen Bevölkerung offen, alle können in eine Genossenschaftswohnung ziehen. Aber wenn es zu wenige gibt, ja, dann wird es schwierig. Das ist das Problem, und deshalb sollten wir die bewährten Förderinstrumente nicht auch noch verkleinern.
Es ist auch speziell, dass ein Nichteintreten bei den Bürgschaften noch grössere Konsequenzen hätte. Ein Nichteintreten würde heissen, dass es keine neuen Finanzierungen mehr gäbe. Ende 2027 würde der Kredit dann auslaufen. Ein Nichteintreten würde bedeuten, dass es kein neues Geld für die Ablösung bestehender Bürgschaften und für neue Bürgschaften gäbe. Das würde bewirken, dass der Bürgschaftsfall überhaupt erst eintreten könnte, weil es ja nicht gesagt ist, dass diese gemeinnützigen Wohnbauträger, die jetzt auf Bürgschaften angewiesen sind, plötzlich eine andere Finanzierung finden. Also hier spielen Sie mit dem Feuer, und das, glaube ich, wollen Sie ja wirklich nicht.
Dann noch ein Wort zur Subjekt- und Objektförderung: Die Zahlen dazu, was im Jahr 2000 für Wohnbauförderung ausgegeben wurde, habe ich vorhin bereits erwähnt, da war die Subjektförderung eben noch dabei. Die Subjektförderung würde viel mehr kosten. Ein Sprecher der Minderheit hat gesagt, es wäre viel effizienter. Da müssten Sie aber, damit wirklich eine Wirkung entsteht, sehr viel tun. Das würde Sie viel mehr kosten, und das wäre dann tatsächlich Subventionierung. Was wir hier machen, ist keine Subventionierung, es geht um Darlehen und Bürgschaften. Es fliesst kein Staatsgeld zu diesen gemeinnützigen Wohnbauträgern.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es viele Gründe gibt, weshalb heute nicht genügend und nicht genügend preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Allein darüber könnten wir lange reden, das ist so, und es gibt auch viele Massnahmen, die ergriffen werden müssen. Ich denke, dass ich hier auch mit Herrn Wicki viele Schnittstellen habe, wenn es darum geht, was man noch machen könnte. Aber das heisst nicht, dass man auf dieses Instrument verzichten soll, und vor allem ist ja auch die Nachfrage da. Wir beklagen immer, es gebe zu wenig verfügbares Land, zu wenig Liegenschaften und so weiter, und fragen, was wir machen sollten. Worum geht es hier? Die Nachfrage ist da, aber die Instrumente sind heute zu begrenzt. Das heisst, es gibt offenbar Land, Liegenschaften und willige Bauträger, die für die Kostenmiete arbeiten und preisgünstigen Wohnraum anbieten möchten. Dann ist es doch vernünftig, ihnen auch die Instrumente zur Verfügung zu stellen, die dies ermöglichen, anstatt die Fantasie walten zu lassen, was man sonst noch alles tun könnte, oder Ideen einzubringen, die zum Teil ziemlich drastisch sind.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten.