Lexipedia

Ryser Franziska · Nationalrat · 2026-06-02

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2026-06-02

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, die Motion abzulehnen, denn sie bringt keine Lösung, sondern schafft nur neue Probleme - institutionelle, rechtliche und praktische. Einmal mehr wird hier mit Vorurteilen statt mit Fakten politisiert.

1.[NB]Der zentrale Vorwurf ist schlicht falsch. Die Finma schafft kein neues Recht. Neues Recht schafft allein dieses Parlament. Die Finma erlässt Verordnungen nur dort, wo wir sie als Parlament ausdrücklich dazu ermächtigt haben, nämlich in hochtechnischen Fragen, die einer Auslegung auf Verordnungsstufe bedürfen. Mit den Rundschreiben legt die Finma dar, wie sie das geltende Recht auslegt. Damit wird kein neues Recht, sondern Transparenz über die Rechtsanwendung geschaffen. Genau das braucht es in einer prinzipienbasierten Regulierung. Grundsätze oder undefinierte Rechtsbegriffe müssen in der Praxis konkretisiert werden. Rundschreiben sind also im Interesse der Banken, denn so schafft die Finma Transparenz, Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit.

2.[NB]Der Vorwurf einer fehlenden gesetzlichen Grundlage hat sich bisher nicht bestätigt. Jede Verordnung, jedes Rundschreiben, jede Aufsichtsmitteilung muss sich auf das bestehende Recht stützen. Das Vorgehen der Finma wurde bei den bisherigen Prüfungen als grundsätzlich angemessen, transparent und stufengerecht eingeordnet. Wenn die Grundlage trotzdem einmal bestritten wird, sind es die Gerichte, die das Legalitätsprinzip prüfen, und nicht das Parlament über Konsultationen.

3.[NB]Der Vergleich mit den Verordnungen des Bundesrates greift zu kurz. Ja, das Parlament kann bei besonders wichtigen Verordnungen angehört werden, aber das ist bewusst die Ausnahme und nicht die Regel. Eine eigentliche Konsultationspflicht, wie es die Motion fordert, ist weit davon entfernt. Das würde nicht nur bedeuten, dass sich unsere Kommissionen regelmässig zu Dutzenden hochtechnischen Dokumenten äussern müssten, es würde auch die Aufsichtspraxis lähmen und eine flexible und rasche Reaktion der Finma auf Entwicklungen im Markt verunmöglichen.

Vor allem aber untergräbt die Motion die Gewaltenteilung. Wir als Parlament setzen den Rahmen. Die Exekutive oder das mit der Rechtsausübung beauftragte Organ, wie die Finma, wendet das Recht an, und die Gerichte kontrollieren diese Anwendung. Dieses Zusammenspiel ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates. Wenn wir nun beginnen, uns in die Auslegung und Anwendung einzumischen, verwischen wir diese Grenzen. Wir würden faktisch auf Ermessensentscheide einer unabhängigen Aufsichtsbehörde Einfluss nehmen und damit auf Bereiche, die der gerichtlichen Kontrolle vorbehalten sind. Das ist staatspolitisch bedenklich, und es schwächt die Unabhängigkeit der Finma. Die Unabhängigkeit ist aber die Voraussetzung für eine glaubwürdige und wirksame Finanzmarktaufsicht. Ohne funktionelle Aufsicht und Unabhängigkeit droht diese Aufsicht für kurzfristige politische oder wirtschaftliche Interessen anfällig zu werden, und das schadet letztlich dem Vertrauen in unseren Finanzplatz.

Eine solche Motion würde auch nicht zu mehr Transparenz führen, im Gegenteil, sie würde paradoxerweise genau das Gegenteil tun, denn die Finma ist nicht verpflichtet, ihre Rechtsanwendung zu dokumentieren. Wenn jede Auslegung politisch mitverhandelt wird, wird die Finma ihre Praxis künftig gar nicht mehr ausweisen. Das würde weniger Rundschreiben, weniger Klarheit und damit weniger Rechtssicherheit für die betroffenen Institute bedeuten.

Diese Motion löst keine Probleme, sie schafft aber neue - institutionelle, rechtliche und praktische. Sie schwächt die Gewaltenteilung, untergräbt die Unabhängigkeit der Aufsicht und erschwert eine effiziente Regulierung.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.