Burkart Thierry · Ständerat · 2026-06-03
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Hier ist nicht nur Artikel 4 Absatz 2 betroffen, sondern auch Artikel 8a Absatz 1bis. Weshalb sage ich das? Es geht bei Artikel 4 Absatz 2 um die sogenannte PSVA, das ist die pauschale Abgabe für Busse, Camper und Traktoren. Bei Artikel 8a Absatz 1bis geht es dann um die LSVA, also die leistungsabhängige Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge. Das Thema, das wir hier besprechen, betrifft beide Abgabenarten gleichermassen. Namentlich geht es um den Teuerungsausgleich.
Aktuell ist es so, dass die LSVA einem Teuerungsausgleich unterliegen kann; ob er vorgenommen wird, entscheidet der Bundesrat. Bei der PSVA gibt es diesen Teuerungsausgleich noch nicht. Er soll jetzt eingeführt werden. Die Frage ist aber, ob die Kompetenz beim Bundesrat sein soll, eine Teuerungsanpassung zu beschliessen, oder ob es einen Automatismus geben soll, so, wie es die Minderheit beantragt. Die Mehrheit beantragt Ihnen, die Kompetenz beim Bundesrat zu belassen. Weshalb? Der Bundesrat soll bei der Beurteilung, ob man den Teuerungsausgleich vornimmt oder nicht, auch gesamtwirtschaftliche Aspekte berücksichtigen können.
Ich möchte Ihnen die aktuelle Situation als Beispiel nennen. Der Bundesrat hat im letzten Jahr beschlossen, dass man einen Teuerungsausgleich vornimmt. Er wurde auf den 1.[NB]Januar 2026 eingeführt, plus 5 Prozent Preisaufschlag. Wir haben dann die weltweite Situation, so, wie sie eben ist. Sie führt zu einem erheblichen Anstieg der Energiepreise. Das kann für ein Fahrzeug unter Umständen Tausende, um nicht zu sagen Zehntausende von Franken pro Jahr ausmachen. Dazu kommt perspektivisch, dass es, wenn wir dieser Vorlage zustimmen, eine Abklassierung von Fahrzeugen mit der Euro-6-Norm geben wird. Das bedeutet noch einmal einen zusätzlichen Preisaufschlag von 17 Prozent zulasten dieses Unternehmens bzw. zulasten der LSVA.
Das ist die Situation, in der wir stecken. Jetzt kann man sagen, der Bundesrat soll hier nicht zugunsten der Schweizer Wirtschaft entscheiden können. Ich habe es vorhin erklärt: Dort, wo man die Preise weitergeben kann, kann das auch Preisaufschläge zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten geben. Man kann, wie die Minderheit, sagen, man wolle, dass die Teuerungsanpassung einem Automatismus unterliege. Man kann also eben entweder sagen, dass man dem Bundesrat vertraue, dass er über die Teuerungsanpassung zielgerichtet entscheide, dass er nach einer gewissen Zeit entscheide, die aufgelaufene Teuerung auf die LSVA zu überwälzen oder nicht. Oder man kann sagen, dass man einen Automatismus möchte. Der Automatismus müsste folgerichtig eigentlich so sein, dass man eine negative Teuerung auch berücksichtigen würde. Aber seien wir ehrlich, das findet wahrscheinlich kaum statt.
Aus diesen Gründen war die Mehrheit der Auffassung, dass man die Kompetenz beim Bundesrat belassen bzw. für die PSVA dem Bundesrat neu geben soll. Damit kann die Gesamtsituation berücksichtigt werden, es gibt nicht nur den gesetzlichen Automatismus.
Die Minderheit beantragt Ihnen, dass es ab einer kumulierten Inflation von 2 Prozentpunkten eine automatische Teuerungsanpassung geben soll. Sie argumentiert, dass der Bundesrat in der Vergangenheit die Teuerungsanpassung nicht konsequent vorgenommen habe.