Herzog Eva · Ständerat · 2026-06-03
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Auch meine Minderheit begrüsst selbstverständlich die Revision grundsätzlich, also die Integration der E-Fahrzeuge. Sie ist aber der Meinung, dass das Gleichgewicht gewahrt werden muss, von dem der Berichterstatter in der Eintretensdebatte gesprochen hat. Es handelt sich um das Gleichgewicht zwischen der Integration und Förderung der E-Fahrzeuge und der Finanzierung, der ausreichenden Füllung des Topfes, damit auch der BIF, der insbesondere von der LSVA profitiert, ausreichend gespiesen werden kann. Dieses Gleichgewicht zwischen diesen beiden Zielen scheint uns nicht erfüllt, und mit einer verbindlichen Teuerungsanpassung könnte ein Schritt in eine gute Richtung gemacht werden. Ich möchte versuchen, das einzuordnen, damit Sie das nachvollziehen können.
Um was geht es eigentlich? Die LSVA ist eine Lenkungsabgabe, das wurde gesagt, und es geht um die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Was heute aber stattfindet, ist eine zunehmende Rückverlagerung auf die Strasse. Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 84 ausdrücklich, dass der alpenquerende Güterverkehr auf der Schiene erfolgt. Die reale Entwicklung geht aber in die entgegengesetzte Richtung. Seit 2021 nehmen die Lastwagenfahrten durch die Alpen wieder zu und erreichten 2025 mit 960[NB]000 Fahrten den höchsten Stand seit 2016.
Auch im Binnengüterverkehr verliert die Schiene Marktanteile; darüber haben wir in den letzten Monaten ein paarmal gesprochen. Das Transportvolumen im Jahr 2024 lag auf dem tiefsten Niveau seit 15 Jahren. Dieser Trend wird zusätzlich durch den Abbau von Verladeangeboten im kombinierten Verkehr und im Einzelwagenladungsverkehr sowie durch das Aus der rollenden Landstrasse verstärkt. Es zeichnet sich also eine strukturelle Krise im Schienengüterverkehr ab, im Binnen-, Export-, Import- und Transitverkehr.
In zunehmendem Tempo, ich habe es gesagt, findet eine Verlagerung des Verkehrs von der energieeffizienten und umweltfreundlichen Schiene zurück auf die Strasse statt. Die LSVA sollte ihre Lenkungsfunktion besser wahrnehmen können. Deshalb, noch einmal, begrüssen wir diese Revision sehr. Aber es ist noch unzureichend, wie es festgehalten ist, und deshalb wurde der Minderheitsantrag gestellt, dass zumindest die Teuerung verbindlich angepasst werden muss, und zwar, ich möchte es gleich betonen, immer im Rahmen des Landverkehrsabkommens, also natürlich im Rahmen dessen, was erlaubt ist.
Es wurde bereits gesagt: Die Tarife der LSVA wurden seit ihrer Einführung lediglich zweimal erhöht, insgesamt um rund 6 Prozent. Im gleichen Zeitraum betrug die kumulierte Teuerung gemäss Bundesamt für Statistik rund 15 Prozent. Ich erwähne dies deshalb, damit Sie die Forderung nach Teuerungsanpassung einordnen können. Real sind die Tarife deutlich gesunken, und der Strassengüterverkehr deckt einen grossen Teil der von ihm verursachten Umwelt-, Gesundheits- und Staukosten nicht selbst. Laut Bundesrat blieben im Jahr 2022 trotz LSVA rund 3,2 Milliarden Franken externe Kosten ungedeckt. Der Kostendeckungsgrad lag zuletzt bei knapp 40 Prozent. Das ist nicht, was wir wollen.
Dann komme ich noch zur Teuerungsanpassung laut Bundesamt für Verkehr. Wenn man eine Teuerungsanpassung, eben immer innerhalb des Landverkehrsabkommens, für die Jahre 2005 bis 2025 gemacht hätte, dann hätten kumuliert fast 1,3 Milliarden Franken mehr LSVA-Einnahmen generiert werden können.
Der Berichterstatter hat vorhin gesagt, die LSVA würde den Grossteil der Kosten ausmachen. Also er weiss da mehr als ich. Ich meinte, es seien 20 Prozent der Gesamtkosten eines Lastwagens, und dann wäre eine moderate Teuerungsanpassung ja nicht so gewichtig. Aber er kann mich natürlich gerne korrigieren. Der Berichterstatter hat von geringen Margen gesprochen. Gleichwohl denke ich, dass diese Teuerungsanpassung verkraftbar wäre, und zwar wieder im Vergleich zur Schiene. Wir haben hier drin mehrfach über SBB Cargo gesprochen. Dort sind in der nächsten Zeit durchschnittlich Preissteigerungen von 20 Prozent zu erwarten. Über solche Steigerungen sprechen wir hier, beim Strassenverkehr, gar nicht.
Ich möchte Ihnen sagen: Wir begrüssen selbstverständlich diese Revision. Sie ist notwendig, sollte aber noch weiter gehen. Wir erleben eine Rückverlagerung des Verkehrs auf die Strasse. Das widerspricht dem Verfassungsanliegen. Das Gleichgewicht, von dem der Berichterstatter gesprochen hat, ist ganz sicher nicht erreicht, und eine verbindliche Teuerungsanpassung, wie wir sie hier beantragen, würde zumindest einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten.
Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.