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Haab Martin · Nationalrat · 2026-06-03

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Es ist unbestritten: Die Produzenten im Ackerbau, Gemüsebau, Obst- und Weinbau stehen in der Schweiz vor fast unüberwindbaren Herausforderungen. Dies gilt für Betriebe, die nach konventioneller, integrierter oder biologischer Produktionsweise wirtschaften. Immer mehr Pflanzenschutzmittel dürfen auf dem ordentlichen Weg nicht mehr eingesetzt werden und müssen allenfalls über Notfallzulassungen beantragt werden. Die Alternative dazu: die Kulturen schutzlos den Schadorganismen überlassen und danach eine qualitativ und quantitativ minderwertige Ernte einfahren - oder im schlimmsten Fall einen Totalausfall riskieren. Das ist Food Waste auf dem Acker und bedeutet Einkommensverluste für die Bauern.

Ich frage alle, die ihre Brötchen im Büro verdienen, ob sie selber mit Einkommensschwankungen von 30 oder 40 Prozent einverstanden wären. Das kann es doch definitiv nicht sein, noch dazu bei einem Selbstversorgungsgrad von rund 45 Prozent. Die Lücken in der Versorgung werden wie üblich über Importe aus dem EU-Raum oder aus der globalen Produktion geschlossen. Diese Agrarprodukte wurden genau mit diesen bei uns nicht oder noch nicht zugelassenen Wirkstoffen behandelt.

Das Zulassungsverfahren der Schweiz ist bereits heute praktisch mit der EU harmonisiert. Weil wir uns aber den Luxus leisten, alles nochmals selbst zu prüfen, ist das Schweizer Verfahren nahezu blockiert, und es werden kaum neue Wirkstoffe bewilligt.

Die parlamentarische Initiative bietet den Ausweg, der Schweiz die dringend nötigen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den Interessen der Umwelt genügend Rechnung zu tragen. Neu entwickelte Produkte sind in der Regel weit umweltfreundlicher und spezifischer als die herkömmlichen Produkte. Zudem braucht es wegen des steigenden Problems der Resistenzbildung eine grössere Auswahl von Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen. Denn was wir aus der Menschenmedizin kennen, ist auch ein Problem bei der Pflanzenmedizin. Dazu hat die parlamentarische Initiative gegenüber der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung den entscheidenden Vorteil, dass sie für die Beurteilung der Gesuche inklusive der Abwicklung der Parteistellung eine Frist von zwölf Monaten setzt.

Die SVP-Fraktion unterstützt dazu in Artikel 160a Absätze 3 und 4 die Variante der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission. Es gibt Wirkstoffe, deren daraus formulierte Produkte, gerade auch im Bereich der Biocontrols, in der EU nicht oder noch nicht zugelassen sind, deren Zulassung hierzulande aber Sinn machen würde. Es braucht immer ein fertiges Produkt, nur ein Wirkstoff allein nützt nichts. Daher auch hier zuhanden der links-grünen Saalhälfte: Wenn Sie biologische Mittel fördern wollen, müssen Sie in Artikel 160a Absatz 4 der Mehrheit und nicht der Minderheit folgen.

Auch bei Artikel 160a Absatz 6, den Bedingungen für Notfallzulassungen, bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der Minderheitsantrag schafft in Situationen, in denen Dringlichkeit da ist, neue Hürden und Unsicherheiten. Was ist zum Beispiel mit gleichwertiger Topografie gemeint? Denken Sie an unsere eigenen unterschiedlichen Landwirtschaftszonen in der Schweiz.

Die SVP-Fraktion unterstützt somit die Variante der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission und stimmt gegen alle vier Minderheitsanträge.