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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich antworte gerne. Das wird natürlich das Parlament entscheiden. Es braucht eine neue gesetzliche Grundlage. Wir werden diese in der Vernehmlassungsvorlage Verkehr '45 vorsehen. Je nachdem, wie die Vernehmlassungsergebnisse ausfallen, kommt es in die Botschaft, und das Parlament wird darüber entscheiden. Wir sind der Auffassung, dass das als Reaktion auf die Vergangenheit nötig ist.

Sie kennen die Geschichte: Mit dem Angebotskonzept 2035 waren wir plötzlich in der Situation, dass uns die SBB gesagt haben, es brauche 14 Milliarden Franken mehr, damit das Angebotskonzept 2035 umgesetzt werden könne. Es wurden viele Projekte in einem Stadium bestellt oder beschlossen, in dem sie noch gar nicht fertig konzipiert waren, und deshalb entstanden entsprechend höhere Kosten. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat moniert, dass Projekte viel zu früh eingegeben würden.

Das heisst jetzt aber nicht, dass wir nicht die Absicht haben, über diese Projekte zu sprechen. Sie sagen, eine Neat wäre so nie entstanden. Nein, selbstverständlich werden wir diese Projekte im Rahmen der Vorlage Verkehr '45 als Gesamtkonzeption präsentieren. Dazu werden als strukturelle Projekte in den verschiedenen Regionen die erste Etappe der Durchmesserlinie zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof, die erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und die direkte Verbindung von Neuchâtel nach La Chaux-de-Fonds gehören. Aber für die konkreten Beschlüsse, was als Etappe gebaut wird, müsste dann aus unserer Sicht ein Vorprojekt vorliegen. Das heisst konkret für die Durchmesserlinie, dass wir dem Parlament verschiedene Projekte aus der Vorlage Verkehr '45, die überirdisch gebaut werden, bereits in der Botschaft 2027 präsentieren werden. Dann gilt es, für die Botschaft 2031 für die Durchmesserlinie ein entsprechendes Vorprojekt zu realisieren. Damit haben wir vier Jahre Zeit, und das Parlament wird dann wiederum im Rahmen der Botschaft 2031 darüber beschliessen. Aber der Bundesrat wird dem Parlament seine Absicht, das zu tun, bereits mit der Botschaft 2027 unterbreiten.

Ich hoffe, das ist vom Ablauf her einigermassen nachvollziehbar. Wir werden Mitte Juni 2026 die Vernehmlassungsvorlage im Bundesrat verabschieden und präsentieren. Dann gibt es eine erste Stellungnahme dazu, und Anfang 2027 wird die Botschaft vorgelegt werden.

Aber nochmals: Die strukturellen Projekte werden als Absicht beschrieben, und der Bundesrat wird sich dann auch daran halten, aber für den konkreten Kreditbeschluss braucht es in den entsprechenden Etappen Vorprojekte. Damit möchten wir sicherstellen, dass, wenn ein Vorprojekt vorliegt, auch die Kosten einigermassen genau abgeschätzt werden können und es bei den Kosten nicht wieder zu massiven Überraschungen kommt.

Was heisst das? Da möchte ich schon den warnenden Finger heben. Wenn wir mit den strukturellen Projekten, die ich erwähnt habe, kommen, heisst das natürlich, dass bei diversen anderen Projekten, die das Parlament im Rahmen des Angebotskonzepts 2035 bereits beschlossen hat, Streichungen vorgenommen werden müssen. Das betrifft beispielsweise Projekte für kleinere Bahnhöfe; diese würden uns daran hindern, zusätzliche Kapazitäten zu ermöglichen. Die Diskussion wird dann zeigen, ob das möglich ist. Wir können nicht das volle Angebotskonzept 2035, wie es ursprünglich geplant war, und zusätzlich auch noch die strukturellen Projekte realisieren. Wir werden sagen müssen, was gestrichen werden muss, damit die strukturellen Projekte Platz haben.