preparatory:AB 375109
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03
Wortprotokoll
Das Gleichbehandlungsgebot ist einer der wichtigsten Grundsätze unseres Rechtsstaates, und genau darum geht es in dieser Motion.
Heute müssen Schweizer Hersteller und Händler die Kosten für Rücknahme, Recycling und umweltgerechte Entsorgung ihrer Elektrogeräte tragen. Viele ausländische Anbieter verkaufen jedoch über Online-Plattformen direkt an Schweizer Konsumenten, ohne denselben Verpflichtungen zu unterliegen. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die sich an die Schweizer Vorschriften halten. Die Motion beseitigt diese Ungleichbehandlung damit, dass Plattformen, die den Verkauf aktiv ermöglichen und steuern, ebenfalls Verantwortung übernehmen müssen. Weiter geht es darum, das Verursacherprinzip konsequent anzuwenden, darauf basiert das Schweizer Umweltrecht. Wer Produkte in den Verkehr bringt und wirtschaftlich vom Verkauf profitiert, soll auch für deren spätere Entsorgung aufkommen. Es gibt keinen Grund, weshalb ausländische Anbieter hier ausgenommen werden sollen. Online-Plattformen beeinflussen den Verkauf oft wesentlich durch Produktedarstellung, Preisgestaltung, Zahlungsabwicklung und Lieferbedingungen. Sie sind damit mehr als reine Vermittler. Die Motion trägt dieser tatsächlichen Marktrolle Rechnung und bindet auch die neuen Akteure ein.
Die heutige VREG stammt zudem aus einer Zeit, in der der grenzüberschreitende Online-Handel noch eine untergeordnete Rolle spielte. Mittlerweile werden grosse Mengen von Elektrogeräten direkt aus dem Ausland an Schweizer Haushalte verkauft. Diese Produkte gelangen später in die Schweizer Entsorgungs- und Recyclingsysteme, ohne dass die verantwortlichen Anbieter einen Beitrag an diese Finanzierung leisten. Die Motion schliesst hier eine Lücke. Unser Rücknahme- und Recyclingsystem gilt international als vorbildlich. Es verursacht aber auch Kosten. Wenn immer mehr Verkäufe über nicht beitragspflichtige Plattformen erfolgen, werden diese Kosten zunehmend von den gesetzestreuen Schweizer Unternehmen getragen. Das ist unfair.
Die Motion sorgt dafür, dass diejenigen Akteure, die den Verkauf von Elektrogeräten auf dem Schweizer Markt wesentlich ermöglichen und davon profitieren, auch Verantwortung für deren Rücknahme und Entsorgung übernehmen. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt, das Verursacherprinzip gestärkt und die Finanzierung unseres Recyclingsystems langfristig gesichert.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.