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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2026-06-03

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Wir beraten heute eine Vorlage, die eine längere Vorgeschichte hat und mir persönlich sehr am Herzen liegt. Vor vier Jahren haben Kollegin de Quattro und ich Motionen mit dem Ziel eingereicht, dass Opfer von Gewalt, nicht zuletzt von sexualisierter Gewalt, in allen Regionen der Schweiz Zugang zu spezialisierter medizinischer und psychologischer Ersthilfe erhalten. Dazu gehört auch die rechtsmedizinische Dokumentation und Spurensicherung; und dies alles, ohne dass die Opfer sofort Anzeige erstatten müssen.

Dementsprechend unterstützt die SP-Fraktion diese Vorlage, sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn heute ist die Situation in der Schweiz sehr unterschiedlich. In gewissen Kantonen bestehen bereits seit Jahrzehnten qualitativ hochwertige, spezialisierte Angebote, etwa am CHUV im Kanton Waadt oder im Kanton Bern. In anderen Regionen hingegen ist nicht sichergestellt, dass Opfer sexualisierter, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt rasch Zugang zu spezialisierter Hilfe erhalten. Oft sind Spitäler oder Notfallstationen die erste Anlaufstelle für Betroffene. Gerade deshalb ist es zentral, dass dort Fachpersonen arbeiten, die auf Gewalt, Trauma und Spurensicherung spezialisiert sind. Das ist nicht einfach eine Frage des Komforts, es ist eine Frage der Qualität der Hilfe und auch eine Frage der Strafverfolgung und des Zuganges zu unserem Rechtssystem.

Unmittelbar nach einer Gewalttat braucht es medizinische Versorgung, psychologische Ersthilfe, die Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten und eine fachgerechte Dokumentation von Verletzungen und Spuren. Viele Betroffene stehen nach einer Tat unter Schock. Sie können oder wollen in diesem Moment noch nicht entscheiden, ob sie Anzeige erstatten. Das ist nachvollziehbar. Genau deshalb braucht es die Möglichkeit, Spuren zeitnah und fachgerecht zu sichern, damit diese später verwertbar sind, falls sich die betroffenen Personen für eine Anzeige entscheiden.

Eine ZHAW-Studie hat gezeigt, dass im Kanton Waadt fast zwei Drittel der wegen Vergewaltigung beschuldigten Personen auch verurteilt wurden. Im Kanton Zürich ohne spezialisierte Krisenzentren waren es zum Zeitpunkt der Studie nur 7,4 Prozent. Diese Zahlen zeigen: Es kann einen Unterschied machen, ob ein Kanton spezialisierte Strukturen hat oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob Fachpersonen geschult sind. Es macht einen Unterschied, ob Rechtsmedizinerinnen früh beigezogen werden. Es macht einen Unterschied, ob Betroffene nach der Erstversorgung gut begleitet werden.

Genau hier liegt jedoch auch das Problem dieser Vorlage. Sie geht zwar in die richtige Richtung, sie genügt den Anforderungen aber noch nicht. Sie lässt den Kantonen zu viel Spielraum, und dieser Spielraum kann dazu führen, dass die bestehenden Unterschiede nicht kleiner, sondern grösser werden. Und Opferrechte dürfen nicht vom Wohnort abhängig gemacht werden. Es darf nicht sein, dass eine betroffene Person in einem Kanton eine spezialisierte, traumasensible Erstversorgung rund um die Uhr erhält und in einem anderen Kanton nicht. Es darf nicht sein, dass die Qualität der Spurensicherung davon abhängt, ob vor Ort gerade die nötige Expertise vorhanden ist, ob Aus- und Weiterbildungen in diesem Kanton obligatorisch sind oder nicht. Darum braucht es verbindliche Standards.

Genau darauf zielt der Antrag der Minderheit Funiciello ab. Es braucht Mindeststandards zur Erreichbarkeit, zur Spezialisierung, zur rechtsmedizinischen Qualität, zur traumasensiblen Versorgung, zur Vertraulichkeit, zur Finanzierung. Der Bundesrat soll diese bei Annahme dieses Minderheitsantrages definieren und deren Einhaltung überprüfen. Ein Angebot, das nicht klar regelt, wie Betroffene vom Eintritt bis zur Entlassung begleitet werden, ist keine verlässliche Ersthilfe. Und eine Spurensicherung, die nicht schnell genug erfolgt, kann für ein späteres Strafverfahren unbrauchbar sein.

Es geht hier nicht um Perfektionismus, sondern um Mindestanforderungen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, spezialisierte Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt bereitzustellen. Gute Modelle existieren bereits. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, aber wir müssen sicherstellen, dass nicht nur einzelne Kantone gute Lösungen haben, sondern dass Opfer in der ganzen Schweiz vergleichbare Chancen auf Hilfe und Strafverfolgung haben.

Ein konkretes Beispiel für diese Unterschiede betrifft die Frage der Meldepflicht. Ob medizinisches Personal die Polizei informieren muss oder nur darf, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Basel-Landschaft kennt eine Meldepflicht bei schweren Körperverletzungen, die meisten anderen Kantone kennen nur ein Melderecht. Das Ergebnis: Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, müssen selbst abklären, wie das in ihrem Kanton geregelt ist. Somit besteht die Gefahr, dass sie lieber erst gar nicht hingehen, weil sie nicht wissen, was dann passiert.

Der Bundesrat hat die kantonalen Unterschiede in seiner Botschaft zwar anerkannt, aber auf eine Bundesregelung verzichtet. Das ist problematisch. Ein solcher kantonaler Flickenteppich kann nicht unser Ziel sein. Warum gehen wir, wenn wir diesen Schritt schon gehen, ihn dann nicht konsequent und bis ins Ziel?

Um dieses Ziel zu erreichen, bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit Jaccoud anzunehmen. Dieser Minderheitsantrag verlangt, dass in allen Kantonen die Kontaktdaten der Betroffenen mit deren Einwilligung an die Opferberatungsstellen weitergegeben werden dürfen. Man spricht von einer "warmen Übergabe". Das bedeutet, dass die betroffene Person nach der Untersuchung den nächsten Schritt nicht allein machen und in einer Phase der Überforderung nicht selbst aktiv werden muss, um Hilfe zu erhalten. Mit ihrem Einverständnis kann vielmehr eine spezialisierte Opferberatungsstelle proaktiv Kontakt aufnehmen.

Das ist zentral, denn wenn Betroffene diesen Schritt selbst machen müssen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontaktaufnahme deutlich geringer. Gerade nach Gewalterfahrungen ist Eigeninitiative nicht einfach eine Frage des Willens. Zudem wissen wir: Besteht ein Kontakt zur Opferhilfe, verläuft erstens die Genesung günstiger, zweitens sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr zu einem gewalttätigen Partner, und drittens steigt die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige.

Das Hauptargument gegen diesen Antrag lautet auch hier, es handle sich um eine kantonale Kompetenz. Mit Verlaub: Den Opfern von Gewalt ist es gleichgültig, wer dies regelt. Sie brauchen die bestmögliche Lösung. Diese besteht darin, dass die "warme Übergabe" überall möglich ist - selbstverständlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person.

Ein weiterer wichtiger Schritt in dieser Revision ist die Verpflichtung, ausreichend Notunterkünfte, d.[NB]h. Frauenhäuser, sicherzustellen. Auch das begrüsst die SP-Fraktion ausdrücklich. Opferhilfe endet nicht nach der medizinischen Erstversorgung. Wer häusliche Gewalt erlebt, braucht oft nicht nur Beratung, sondern Schutz. Es braucht genügend Schutzplätze, genügend bedürfnisgerechte Frauenhäuser und genügend sichere Unterkünfte, auch für Kinder.

Erlauben Sie mir hierzu noch eine Bemerkung: Ich habe heute die Meinung der SVP in der Zeitung gelesen, Frauenhäuser seien teure Hotels mit Vollservice. Das ist ein Affront gegenüber den Frauenhäusern, gegenüber den Frauen, die gezwungen sind, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, und gegenüber allen Gewaltbetroffenen in diesem Land. Wir erreichen derzeit gerade einmal ein Viertel der Anzahl der Frauenhäuser, die es eigentlich bräuchte; drei Viertel fehlen. Das macht deutlich, wie gross der Handlungsbedarf ist. Umso entlarvender ist es, dass Anträge von Mitgliedern der SVP-Fraktion gestellt wurden, um genau diese Verpflichtung abzuschwächen oder zu streichen.

Wenn Gewalt gegen Frauen für Schlagzeilen über Ausländer instrumentalisiert werden kann, inszeniert sich die SVP gerne als Partei des Opferschutzes. Geht es jedoch um konkrete Massnahmen, die den Betroffenen tatsächlich helfen - Frauenhäuser, Schutzplätze, Opferberatung, medizinische Erstversorgung und deren Finanzierung -, blockiert sie, kürzt oder stellt sich dagegen. Eines ist klar: Es geht der SVP nicht um Gewaltprävention. Frauen nicht zu helfen, ist im Übrigen auch Gewalt. Was Sie tun, ist politische Instrumentalisierung auf dem Rücken der Betroffenen.

Diese Vorlage ist wichtig. Sie muss jedoch verbindlich sein, sonst stehen wir am Ende erneut mit 26 unterschiedlichen Realitäten da. Wir brauchen keine schönen Grundsätze, die im Vollzug auseinanderfallen, sondern ein System, das in der Praxis funktioniert: fachlich fundiert, traumasensibel, vertraulich, bekannt, zugänglich und in der ganzen Schweiz vergleichbar. In der Debatte wurde mir gesagt, ich solle den Kantonen vertrauen. Nun, die Kantone sind auch verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Sie hatten dafür fast ein Jahrzehnt Zeit und haben es bis heute nicht vollständig getan. Unsere Geduld ist erschöpft.

Darum bitte ich Sie: Unterstützen Sie die Vorlage, unterstützen Sie die Minderheiten, die sie verbindlicher machen, und lehnen Sie ab, was sie abschwächt. Denken Sie daran: Opfer von Gewalt brauchen keine Zuständigkeitsdebatten. Sie brauchen Hilfe, die funktioniert - heute und in jedem Kanton der Schweiz.