Graf Maya · Ständerat · 2026-06-03
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst bei Herrn Bundesrat Rösti für die Beantwortung dieser Interpellation, "Verbindlichkeiten bei Bahngrossprojekten schaffen", herzlich bedanken. Mit dieser Interpellation wollte ich den Bundesrat fragen, wie er die Verbindlichkeiten gerade bei Bahngrossprojekten einschätzt, nachdem im Gutachten, das der Bundesrat in Auftrag gegeben hat, Herr Professor Weidmann die Realisierung von grossen, strukturell wirksamen Projekten empfiehlt. Ich zitiere: "Einige Schlüsselprojekte beheben Engpässe in Knotenpunkten und verbessern damit Kapazität und Qualität des ganzen Netzes." So argumentiert Herr Professor Weidmann.
Als Beispiele für solche strukturell wirksamen Grossprojekte haben wir unter anderem die Durchmesserlinie inklusive der Tiefbahnhöfe in Basel sowie auch den Durchgangsbahnhof Luzern. Das beschäftigt natürlich unsere Region seit Jahrzehnten, kann man sagen, und vor allem jetzt beschäftigt die Frage, ob es mit diesen Projekten vorwärtsgeht. Aufgrund ihres Umfangs lassen sich diese Grossprojekte auch nur etappiert realisieren. Daher ist es für die betroffenen Kantone, Gemeinden und Unternehmen notwendig, Planungssicherheit zu haben. Es wäre also ein verbindlicher Beschluss zu Gesamtprojekten zwingend. Denn solche Infrastrukturen haben weitreichende Folgen für die Städteplanungen - wir befinden uns hier eben auf engstem Raum in Stadt und Agglomeration -, für das Gesamtverkehrssystem, für unternehmerische Standortentscheide und vieles mehr.
Daher war, geschätzter Herr Bundesrat, eine meiner Hauptfragen, ob der Bundesrat die zentrale Bedeutung von Verbindlichkeiten betreffend Bahngrossprojekte für die betroffenen Kantone, Gemeinden und Unternehmen anerkennt. In den Antworten des Bundesrates, für welche ich mich bedanke, sagt der Bundesrat ebenfalls, dass es wichtig und bedeutend ist, eine hohe Planungssicherheit bei Bahngrossprojekten zu haben. Er möchte jedoch künftig konsequent verlangen, dass für entsprechende Beschlüsse ein abgeschlossenes Vorprojekt vorliegt.
Hier möchte ich eine Zusatzfrage stellen. Es würde mich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage diese nach meiner Meinung Praxisverschärfung beruht. Denn wenn der Bundesrat jetzt abgeschlossene Vorprojekte verlangt, kann das weder auf Artikel 81a noch auf Artikel 87 der Bundesverfassung gestützt werden, denn dort wird meines Wissens kein abgeschlossenes Vorprojekt als Voraussetzung für Ausbaubeschlüsse verlangt. Auch das Bahninfrastrukturfondsgesetz kennt keine solche Hürde. Und wenn wir ein bisschen zurückschauen, sehen wir, dass gerade wegweisende Projekte wie die Neat oder die Bahn 2000 politisch verbindlich beschlossen wurden, lange bevor Vorprojekte in der Detailtiefe überhaupt vorliegen konnten. Das war ja über so viele Jahre gar nicht möglich. Vor diesem Hintergrund stellt sich schon die Frage, wie Sie diese neue Praxis begründen und ob nach Ihrer Auffassung Projekte von nationaler strategischer Bedeutung unter den heute vorgesehenen Voraussetzungen, die nach meiner Meinung eine Praxisänderung darstellen, überhaupt noch hätten beschlossen oder realisiert werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie hier noch eine Klärung bringen könnten, weil das für die beiden genannten Bahngrossprojekte sehr wichtig ist.