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Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Für die SP-Fraktion ist klar: Der Nachrichtendienst des Bundes erfüllt eine wichtige Aufgabe für den Schutz unserer Demokratie und die Sicherheit unseres Landes. Wer Gefahren für die innere und äussere Sicherheit früh erkennt, kann unsere demokratischen Prozesse und Institutionen besser schützen und kann verhindern, dass später mit repressiven polizeilichen Mitteln reagiert werden muss. Prävention ist besser als Repression.
Gleichzeitig gilt aber auch: Der Nachrichtendienst operiert in einem rechtsstaatlich und grundrechtlich hochsensiblen Bereich. Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen dürfen wir unsere eigenen Werte nicht preisgeben. Rechtsstaat und Menschenrechte sind kein Luxus für ruhige Zeiten, sondern Voraussetzung für die demokratische Sicherheit unseres Landes.
Wir anerkennen grundsätzlich den Handlungsbedarf für eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Einerseits tun wir das, weil wir die Fehler der letzten Revision, der Revision von 2015, korrigieren müssen. Die heutige Regelung der Funk- und Kabelaufklärung ist nicht vollständig mit der Bundesverfassung und der EMRK vereinbar; das hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Andererseits ist es richtig, die Früherkennung von Bedrohungen wie Terrorismus, Spionage und Cyberangriffen zu stärken.
Unverständlich bleibt jedoch, weshalb der Bundesrat diese Reform auf drei Vorlagen aufteilt. Das mag administrativ praktisch sein, ist aber demokratiepolitisch problematisch. Es erschwert die öffentliche Debatte, den Vernehmlassungsprozess und letztlich die demokratische Kontrolle.
Ich erinnere daran: Schon bei der letzten Revision wurden die Probleme der Kabelaufklärung klar benannt. Diese Bedenken wurden damals zerredet und in den Wind geschlagen. Heute wissen wir, dass Grundrechte von Schweizerbürgerinnen und -bürgern über Jahre verletzt wurden und jetzt noch werden. Das wurde höchstrichterlich festgestellt. Genau deshalb müssen wir jetzt besonders sorgfältig vorgehen. Solche Fehler dürfen sich nicht wiederholen. Doch genau das würde mit dem Entwurf des Bundesrates passieren. Es ist deshalb unverständlich, weshalb die vorberatende Kommission diese Revision auf Teufel komm raus so rasch als möglich durchpeitschen wollte, nachdem der Bundesrat über Jahre zugewartet hatte.
Positiv ist anzumerken, dass der Bundesrat nach der Vernehmlassung wichtige Korrekturen vorgenommen hat. Insbesondere beim Schutz von Berufsgeheimnissen und bei der Stärkung der Aufsicht wurden berechtigte Kritikpunkte aufgenommen. Das begrüssen wir ausdrücklich. Ebenso wichtig ist, dass wir aus den Fichenskandalen lernen und die Archivierung sowie die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns langfristig sicherstellen.
Besonders sensibel ist die mit der vorliegenden Reform geplante Ausweitung der Kompetenzen im Bereich des sogenannten gewalttätigen Extremismus. Ja, hier besteht Handlungsbedarf. Aber wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn staatliche Eingriffe Bereiche berühren, die mit politischer Betätigung, Meinungsäusserung oder Versammlungsfreiheit zusammenhängen. Diese Rechte sind das Fundament unserer Demokratie. Das Risiko von struktureller Einschränkung der Meinungsfreiheit und Gesinnungsspitzelei ist gross.
Genau weil wir nicht mit allen Punkten einverstanden sind, werden wir auf die Vorlage eintreten. Sie ist eine solide Grundlage für die Debatte. Wir erwarten aber in verschiedenen Bereichen Nachbesserungen: bei der rechtsstaatlichen Kontrolle über den NDB, bei der Präzisierung unbestimmter Begriffe, insbesondere beim gewalttätigen Extremismus, sowie beim Einsatz von KI für Profiling und Datenbearbeitung. Wir werden in der Detailberatung darauf eingehen.
Drei Punkte bleiben darüber hinaus zentral:
1.[NB]Die rechtliche Abgrenzung zwischen Nachrichtendienstgesetz, PMT und weiteren Gesetzesgrundlagen. Diese muss klar bleiben. Es darf nicht zu neuen Überschneidungen oder Widersprüchen kommen. Strafrecht ist Strafrecht und darf nicht leichtfertig auf andere Bereiche ausgeweitet werden.
2.[NB]Seit Jahren hören wir vom Nachrichtendienst, dass nicht die gesetzlichen Grundlagen das Hauptproblem seien, sondern die personellen Ressourcen, und dies, obwohl der NDB seit 2019 um über 100 Personen gewachsen ist. Das grösste Hindernis für eine wirkungsvolle Arbeit des Nachrichtendienstes ist hausgemacht und liegt nicht bei den gesetzlichen Kompetenzen, sondern bei den organisatorischen und personellen Problemen des NDB. Diese endlich zu lösen, liegt in der Verantwortung des Bundesrates, und ich hoffe, dass er diese Verantwortung rasch und erfolgreich wahrnimmt.
3.[NB]Es bestehen weiterhin Koordinationsprobleme innerhalb der Bundesverwaltung. Gerade bei der Bekämpfung ausländischer Spionage zeigt sich immer wieder, dass Zuständigkeiten unklar sind und Prozesse nicht funktionieren. Hier liegt es am Bundesrat, das sicherheitspolitische Silodenken endlich zu durchbrechen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Instrumenten der Sicherheitspolitik zu verbessern.
Sicherheit braucht einen leistungsfähigen Nachrichtendienst, aber Sicherheit braucht ebenso einen starken Rechtsstaat. Beides zusammen ist Voraussetzung für eine freie und demokratische Schweiz.