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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2026-06-03

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Die Grünliberale Fraktion folgt in Block 1 hauptsächlich der Mehrheit, ausser in zwei Fällen: Bei Artikel 14 unterstützen wir die Minderheit Seiler Graf und bei Artikel 19 die Minderheit Flach; ich komme noch auf diese zwei Minderheiten zurück.

Zuerst zu Artikel 5 Absatz 6: Die Datenbeschaffung ist ein wichtiger Ansatz, und hier möchten zwei Minderheiten eine Abschwächung. Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion ist diese Bestimmung matchentscheidend. Die Bestimmung erlaubt nämlich dem Nachrichtendienst des Bundes, Daten über Personen oder Organisationen zu beschaffen und zu bearbeiten, wenn dies für deren Schutz vor terroristischen, nachrichtendienstlichen oder extremistischen Tätigkeiten notwendig ist. Gerade bei Personen aus dem öffentlichen Leben, bei exponierten Organisationen oder möglichen Zielpersonen kann es wichtig sein, dass der NDB Gefährdungen analysiert und Bewegungsmuster beurteilen und auch entsprechend handeln kann.

Bei Artikel 6 Absatz 1 Litera b geht es der Mehrheit und der Minderheit um zwei Begriffe, nämlich um die Begriffe "Cyberraum" und "Internet". Diese zwei Begriffe sind nicht explizit beschrieben. Es ist auch nicht klar, welche Definition ganz genau gemeint ist. Der Bundesrat und auch die Mehrheit möchten den Begriff "Cyberraum". Die Minderheit Molina möchte hier vom "Internet" sprechen, was einer Einschränkung gleichkommt. Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion ist das zu wenig offen, weil wir nicht wissen, wie sich die Technik in nächster Zeit entwickeln wird und wo die Reise betreffend die Digitalisierung hingeht.

Bei Artikel 14 Absatz 4 geht es um die Minderheit Seiler Graf. Wir werden dieser Minderheit folgen. Warum? Der Einsatz von GPS-Lokalisationsgeräten ohne vorgängige richterliche Genehmigung stellt wirklich einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, auch wenn die Geräte nur den laufenden Operationen dienen und keine dauerhafte Speicherung der Daten vorgesehen sein soll. Gerade weil der NDB in dringlichen Situationen rasch handeln muss und deshalb keine Genehmigung erfolgt ist, ist eine nachträgliche Meldung aus unserer Sicht rechtsstaatlich notwendig. Wir unterstützen diese Meldepflicht, die im Minderheitsantrag Seiler Graf gefordert wird.

Zu Artikel 19 Absatz 2 Litera f: Hier haben wir die Minderheit Flach. Die Bestimmung ist zentral, damit der NDB überhaupt in der Lage ist, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, Zusammenhänge zu analysieren und vor allem auch sicherheitsrelevante Entwicklungen zu beurteilen. Gerade bei modernen Einflussoperationen fremder Staaten braucht es dafür eine klare gesetzliche Grundlage. Genau dafür wird mit diesem Minderheitsantrag Flach gesorgt. Es geht um die Frage, wie der NDB bei Beeinflussungsaktivitäten vorgehen soll. Nicht jede Aktivität fremder Staaten muss man genauer anschauen. Man muss die Absicht überprüfen, und genau das ist im zweiten Teil dieses Satzes gemäss Minderheit Flach aufgelistet. Wenn von staatlicher Stelle zum Beispiel verbreitet wird, die Schweiz sei ein schlechtes Land, wie das ein Präsident der USA gemacht hat, dann ist das wahrscheinlich nicht in der Absicht geschehen, unsere Gesellschaft zu beeinflussen; es ist einfach dumm, und daher braucht es keine weitere Überwachung dieser Organisation. Das ist eigentlich die Präzisierung, die die Minderheit Flach aufnimmt und die daher durchaus auch die Unterstützung der bürgerlichen Parteien geniessen könnte.

Bei allen anderen Bestimmungen werden wir jeweils die Mehrheit unterstützen.