Bischof Pirmin · Ständerat · 2026-06-04
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-04
Wortprotokoll
Namens der knappen Minderheit - das Stimmenverhältnis war 7 zu 6 - beantrage ich Ihnen, die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Was will die Initiative? Sie sehen es auf der Fahne, die Initiative will etwas sehr Einfaches. Sie möchte, dass, wie das heute auf Bundesebene und in den Kantonen schon der Fall ist, die Einkommen eines Ehepaars bei den Steuern zusammengerechnet und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Zusammenrechnen heisst, dass für beide Ehepartner eine Steuererklärung gemacht wird, nicht zwei. Das Modell der Rechnung ist in der Initiative offengelassen, wie das der Kommissionssprecher richtig gesagt hat. Es ist ein Splittingmodell, ein Voll- oder Teilsplitting, möglich, wie es schon heute in den meisten Kantonen besteht. Aber es ist auch die sogenannte alternative Steuerberechnung möglich, die der Bundesrat in einer eigenen Vorlage auch schon einmal vorgeschlagen hatte. Das ist der inhaltliche Teil der Initiative.
Die Übergangsbestimmungen sind nicht ganz unwesentlich. Sie legen fest, dass der Bundesgesetzgeber - also wir - drei Jahre Zeit hat, um die Initiative umzusetzen. Wenn dies in diesen drei Jahren nicht gelingt, ist der Bundesrat verpflichtet, auf dem Verordnungsweg - hier ist die Wahl der Methode getroffen - die alternative Steuerberechnung einzuführen. "Alternative Steuerberechnung" klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach. Die alternative Steuerberechnung nimmt für jedes Ehepaar aus beiden Welten das Beste in die Steuerrechnung. Zu Deutsch: Zunächst wird für die Steuern die Gemeinschaftsbesteuerung mit einem Frankenbetrag berechnet; dann wird für dieses Ehepaar, auch mit einem Frankenbetrag, die Individualbesteuerung berechnet, und der tiefere der beiden Frankenbeträge wird dann in Rechnung gestellt. Also ist dann für jedes Ehepaar die günstigere Lösung aus diesen beiden Welten die tatsächliche Steuerrechnung.
Sie spüren es: Dieses Modell ist das Gegenmodell zur Individualbesteuerung, das hat auch der Kommissionssprecher gesagt. Die Individualbesteuerung wurde am 8.[NB]März vom Volk angenommen. Leider konnte das Volk nicht über beide Welten abstimmen, weil hier beschlossen wurde, dass die Frage der Initiative, über die wir heute sprechen, sistiert werde, bis die Individualbesteuerung zur Volksabstimmung gekommen sei.
Jetzt gibt es halt eine gestaffelte Abstimmung. Am 8.[NB]März fand die Abstimmung über die Individualbesteuerung statt, die zu einem Ja des Volkes geführt hat. Irgendwann Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres kommt die Abstimmung über die jetzt vorliegende Initiative, die eine Verfassungsabstimmung ist. Die Abstimmung über die Individualbesteuerung war "nur" eine Gesetzesabstimmung.
Warum soll man die Initiative entgegen der Individualbesteuerung annehmen? Ich glaube, es gibt drei Argumente für die Initiative. Die Initiative schafft erstens keine neuen Diskriminierungen. Die Initiative anerkennt, dass es unterschiedliche Lebensmodelle gibt. Es gibt nicht ein einziges Modell, das steuerlich zu bevorzugen ist. Eine moderne Art von Gleichstellung bedeutet nicht, dass alle gleich leben und gleich arbeiten müssen. Ein Paar kann sich entscheiden, Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten oder mit einer unterschiedlichen Aufteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit zu leben. Ob beide Partner gleich viel verdienen, ob ein Elternteil vorübergehend beruflich zurücksteckt oder ob einer eine Weiterbildung absolviert oder den Schritt in die Selbstständigkeit wählt oder Angehörige pflegt oder sich bewusst für ein klassisches oder partnerschaftliches Erwerbsmodell entscheidet, hat nicht der Steuervogt, sondern jedes Paar selbst zu entscheiden.
Gerade Familien, in denen ein Elternteil das Arbeitspensum reduziert und die externe Betreuungskosten selbst tragen, werden durch die Individualbesteuerung massiv steuerlich belastet. Das trifft dann insbesondere Mittelstandsfamilien mit ungleicher Einkommensverteilung. Die vorliegende Initiative anerkennt die Care-Arbeit - wie man heute modern sagt - als wertvolle Arbeit und bestraft sie nicht steuerlich. Wer sich entscheidet, Angehörige zu pflegen oder zu den Kindern zu schauen und die Kinder zu erziehen, soll steuerlich nicht schlechter behandelt werden als ein Ehepaar, das zweimal 100 Prozent verdient und das mit der Initiative bei gleichem Einkommen in der Ehe auf gleiche Weise besteuert wird. Der erste Vorteil lautet also: keine neuen Diskriminierungen.
Die Initiative hat einen zweiten Vorteil: Sie ist einfach - sie ist einfach! Sie baut auf dem bestehenden System in Bund und Kantonen auf, wohlgemerkt, und vermeidet den kompletten Umbau unseres Steuerwesens. Ehepaare werden weiterhin gemeinsam veranlagt, ergänzt durch eine einfache Vergleichsrechnung, die ich Ihnen am Anfang aufgezeigt habe. Die Individualbesteuerung hingegen würde Millionen von zusätzlichen Steuerveranlagungen und einen erheblichen administrativen Aufwand kreieren. Die Initiative belässt das bewährte heutige Verfahrenssystem, das wir in Bund und Kantonen haben, stellt nicht das Ganze auf den Kopf und schafft damit auch kein verfahrensmässiges Chaos, wie das die Individualbesteuerung tun würde. Also lautet der zweite Vorteil: Die Initiative ist die wesentlich einfachere Lösung.
Der dritte Vorteil der Initiative: Die Kantone müssen keinen Systemwechsel vornehmen. Die Fairness-Initiative, wie wir sie auch nennen, betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer und greift nicht in die Steuerhoheit der Kantone ein. Damit respektiert die Initiative den föderalen Aufbau der Schweiz und zwingt die Kantone, die die Heiratsstrafe ja alle schon abgeschafft haben, nicht dazu, völlig unnötigerweise das ganze Steuersystem auf den Kopf zu stellen. Nicht zu Unrecht hatten die Kantone - das war nur ganz selten der Fall in der Geschichte unseres Bundesstaates - das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen. Das Volk hat anders entschieden; das ist zu respektieren. Aber für die Kantone wäre die Umsetzung eine riesige Herausforderung und würde grosse zusätzliche Kosten mit sich bringen. Es ist nach den bisherigen Informationen die Rede davon, dass bis zu 2000 zusätzliche Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten angestellt werden müssten - für nichts, für die Behebung der Heiratsstrafe, die bereits behoben ist.
Die Gesamtkosten der beiden Systeme dürften vergleichbar sein. Ich sage das absichtlich sehr vorsichtig. Bei der Initiative, über die wir jetzt sprechen, ist nach Schätzungen des Bundesrates von Kosten von 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken die Rede, bei der Individualbesteuerung von 630 Millionen. Also wenn Sie 700 und 630 Millionen einander gegenüberstellen, ist das vergleichbar. Aber die Aussagekraft dieser Schätzungen ist äusserst gering, weil wir in keiner Weise wissen, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen würden. Dort kann dies dann zu grösseren Verwerfungen führen. Sie sehen also, dass die Initiative gegenüber dem System der Individualbesteuerung erhebliche Vorteile bringt.
Nun ist zu Recht die Frage gestellt worden, was geschieht, wenn das Volk die Initiative annimmt. Bringt das Probleme, oder bringt es keine Probleme? Es bringt keine Probleme. Die Rechtslage ist eigentlich klar. Auf Bundesebene, und auf diese bezieht sich die neue Verfassungsnorm der Initiative, gilt ab Annahme der Initiative durch das Volk das System der Gemeinschaftsbesteuerung, wie es bisher schon gegolten hat. Das bedeutet, dass ab diesem Tag das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verfassungswidrig ist, jedenfalls auf der Ebene der Bundessteuer. Es ist verfassungswidrig, und der Gesetzgeber kann das neue System der Initiative umsetzen. Wenn er das innerhalb von drei Jahren nicht schafft, ist der Bundesrat bereits aufgrund der neu geltenden Verfassungsnorm verpflichtet, die Gemeinschaftsbesteuerung auf Bundesebene auf dem Verordnungsweg durchzusetzen, das heisst, das vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in diesem Bereich auf Verordnungsebene wieder aufzuheben und durch die Gemeinschaftsbesteuerung zu ersetzen. Das ist verfassungsrechtlich klar.
Etwas schwieriger ist die Frage des kantonalen Rechts. Es ist so, dass die Initiative, wie ich Ihnen gesagt habe, rein vom Wortlaut her nur die Bundessteuer betrifft. Warum nur die Bundessteuer? Der Grund ist, dass die Normen, die die Initiative neu einführen möchte, die Gemeinschaftsbesteuerung und die Nichtdiskriminierung der Ehepaare, nur auf Bundessteuerebene bestehen. Deshalb bestreicht die Initiative auch nur die Bundessteuer. Die Wirkung erstreckt sich also zunächst nur auf die Bundessteuer, aber der Gesetzgeber hat den Auftrag, in der Schweiz ein harmonisches Steuerrecht herzustellen oder zu bewahren. Das ist der Verfassungsauftrag, der sich aus Artikel 129 der Bundesverfassung ergibt.
Der Bundesrat hat in der Botschaft völlig zu Recht geschrieben: "Der Verfassungsauftrag zur Harmonisierung der Einkommenssteuer von Bund und Kantonen (Art.[NB]129 BV) und verwaltungsökonomische Aspekte würden allerdings faktisch den Spielraum des Bundesgesetzgebers, im StHG eine individuelle Besteuerung vorzusehen, stark einschränken." Der Bundesgesetzgeber ist also durch die Verfassung aufgerufen, auch nach Annahme der Initiative wieder ein harmonisches Steuerrecht herzustellen, und das wäre durch eine Änderung nicht nur des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), sondern auch des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) mit Wirkung für die kantonalen Steuern, nämlich mit der Übernahme der Bestimmungen der Gemeinschaftsbesteuerung, herbeizuführen.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen mit der Minderheit - in der Kommission fiel der Entscheid knapp aus -, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.