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Riniker Maja · Nationalrat · 2026-06-04

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-04

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zur Motion 26.3014 der SiK-N, "Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von besonderen Einrichtungen (Spitäler, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten)". Die Motion geht auf die Beratungen der Kommission zum Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Riniker 23.3740, "Evakuationsszenarien müssen im massiv grösseren Massstab gedacht und geplant werden", zurück.

Die Kommission liess sich durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) über den Stand der Arbeiten informieren. Dabei wurde dargelegt, dass die Schweiz heute über eine schweizweit anwendbare Planungsgrundlage für grossräumige Evakuierungen verfügt. Dieses Grundmodell wurde ursprünglich von den Kantonen Aargau und Solothurn mit Unterstützung des BABS entwickelt und dient heute als Basis für verschiedene Evakuierungsszenarien. Gleichzeitig zeigt der Bericht verschiedene offene Punkte auf. Dazu gehört insbesondere die Evakuierung von Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Justizvollzugsanstalten. Das BABS hielt fest, dass gerade in diesem Bereich noch planerische Lücken bestehen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und Trägerschaften klarer definiert werden müssen.

In der Kommissionsberatung wurde darauf hingewiesen, dass in diesen Einrichtungen besonders vulnerable Personen untergebracht sind. Es handelt sich um Menschen, die häufig nicht oder nur eingeschränkt mobil oder auf eine kontinuierliche Betreuung angewiesen sind. Der Bundesratsbericht kommt zum Schluss, dass für die Evakuierung der Einrichtungen heute weder eine schweizweit konsolidierte Grundlage noch einheitliche Vorgaben bestehen.

Diskutiert wurde auch der sogenannte duale bzw. doppelte Ansatz. Dieser geht davon aus, dass eine Einrichtung im Ereignisfall nicht zwingend vollständig evakuiert werden muss. Vielmehr soll geprüft werden, welche Personen evakuiert werden können und welche aus medizinischen, zeitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen vor Ort bleiben müssen. Gleichzeitig müsste auch sichergestellt werden, dass genügend Betreuungspersonal bei den verbleibenden Personen bleibt.

Bei der Beratung dieser Umstände in der Kommission war die Mehrheit der Auffassung, dass die im Bericht festgestellten Lücken nicht nur operativ, sondern auch rechtlich adressiert werden sollten. Die Kommission stützte sich dabei insbesondere auf die Feststellung im Bericht, wonach für die Umsetzung eines solchen Ansatzes verbindliche Rechtsgrundlagen sowie klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Kanton und Trägerschaften, namentlich auch hinsichtlich der Finanzierung, erforderlich sind.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Sie vertritt die Auffassung, dass die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Notfallplanung bereits heute bei den Kantonen und den jeweiligen Trägerschaften liegt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die bestehenden Führungs- und Krisenstrukturen funktionieren und laufende Projekte des BABS die identifizierten Schwachstellen bereits bearbeiten. Aus Sicht der Minderheit können zusätzliche gesetzliche Grundlagen zu mehr Bürokratie und zu zusätzlichen Kosten führen.

Nach ausführlicher Diskussion hat die Kommission die Motion mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und empfiehlt Ihnen diese ebenfalls zur Annahme. Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen.