Pfister Martin · Bundesrat · 2026-06-04
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für den hier verlangten Bericht zur Fachkompetenz und Unabhängigkeit der Schweizer Militärjustiz im Bereich von Delikten gegen die sexuelle Integrität.
Die Armee nimmt - Sie können das unschwer feststellen, wenn Sie Medien konsumieren und die Armee etwas näher anschauen - diese Thematik sehr ernst und unternimmt auch viel, gerade weil uns Frauen in der Armee sehr wichtig sind. Zum Ernstnehmen der Thematik gehört aber auch, dass man die Realitäten genau anschaut. Es ist deshalb, Herr Nationalrat Candan, völlig unangemessen, wenn Sie sagen, in der Armee gehöre sexuelle Gewalt zur Tagesordnung. Wir unternehmen alles, damit dies nicht so ist.
Die Militärjustiz verfügt über eine Fachstelle für Delikte gegen die sexuelle Integrität. Eine Expertengruppe berät die Militärbehörden in Zusammenarbeit mit den zivilen Staatsanwaltschaften sowie mit der Fachstelle "Frauen in der Armee und Diversity". Diese Fachleute absolvieren Weiterbildungen, um eine angemessene Betreuung der Opfer zu gewährleisten.
Die rechtlichen Grundlagen entsprechen weitgehend denjenigen der zivilen Strafbehörden. Dies gilt auch für den Bereich der Rechte von Opfern und Geschädigten.
Die Militärjustiz kann auf allen Stufen die Verfahrensleitung durch fachlich kompetente Justizoffizierinnen gewährleisten. Für die Besetzung der Spruchkörper der militärischen Gerichte hat sich eine grosse Zahl von Frauen in der Armee zur Wahl als Richterin zur Verfügung gestellt.
Der Bundesrat erkennt deshalb in diesem Bereich zurzeit keinen Handlungsbedarf im Sinne des Postulates. Er geht auch nicht davon aus, dass Delikte gegen die sexuelle Integrität, die durch die unabhängige Militärjustiz zu untersuchen und zu beurteilen sind, durch die zivile Strafgerichtsbarkeit fachlich kompetenter behandelt werden könnten.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.