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Pfister Martin · Bundesrat · 2026-06-04

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Weichelt verlangt in ihrer Motion vom März 2025, das Projekt ADS 15 sofort abzubrechen. Die zum damaligen Zeitpunkt geäusserten Bedenken kann ich nachvollziehen. Deshalb ordnete ich auch eine Überprüfung des Projekts an, und dabei wurden drei Optionen beurteilt.

1.[NB]Abbruch des Projekts. Dies hätte unkalkulierbare rechtliche und finanzielle Risiken sowie Fähigkeitslücken bei der Armee zur Folge.

2.[NB]Weiter wie bisher. Dies würde zusätzliche Verzögerungen auslösen, den Einsatz blockieren und zusätzliche Kostenrisiken mit sich bringen.

3.[NB]Aufgrund der negativen Folgen dieser beiden Optionen hat sich das VBS für die dritte Option entschieden: Fortführung des Projekts, jedoch mit wesentlichen Anpassungen. Namentlich handelt es sich dabei um den Verzicht auf drei Funktionalitäten: auf das automatische Ausweichsystem, bekannt als Detect and Avoid, auf das Enteisungssystem und auf das GPS-unabhängige Start- und Landesystem. Trotz dieses Verzichts bleiben zentrale Fähigkeiten sichergestellt, beispielsweise die Aufklärung mit langer Verweildauer in der Luft.

Mit dieser reduzierten Form konnten wir das Projekt neu aufstellen und stabilisieren. Die Qualität des gelieferten Materials und der Arbeiten wurde verbessert. Eine weitere Massnahme ist die neu geschaffene Abteilung für Planung, Controlling, Digitalisierung und Sicherheit im Generalsekretariat des VBS, welche das Projekt eng beaufsichtigt und mich monatlich über die Projektfortschritte informiert. Das Beschaffungsprojekt inklusive der Einführung bei der Truppe wird nun voraussichtlich bis Ende 2027 und innerhalb des Budgets abgeschlossen.

Trotz der Herausforderungen möchte ich die Wichtigkeit des Projektes ADS 15 betonen. Wir schliessen durch diese Beschaffung eine Fähigkeitslücke in der luftgestützten Aufklärung. Das System kann grosse Einsatzräume über einen längeren Zeitraum überwachen, Ziele bei Tag und Nacht auffinden, aufklären und verfolgen. Es kann Livebilder in Echtzeit übermitteln, womit ein Lagebild am Boden erstellt bzw. konkretisiert werden kann. Ich nenne Ihnen ein kleines Beispiel: ADS 15 kann bei Tag und Nacht auf eine Distanz von 40 bis 50 Kilometern eine Person oder ein Fahrzeug erkennen - ein eindrückliches Beispiel für die technische Fertigkeit dieses Systems.

Mit den getroffenen Massnahmen stellt das VBS sicher, dass ADS 15 künftig erfolgreich eingesetzt werden kann. Dies stärkt auch die Verteidigungsfähigkeit der Armee. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass das System erstmals am G-7-Gipfel in Evian für Aufklärungsflüge, wofür es vorgesehen ist, eingesetzt wird.

ADS 15 bietet der Armee einen grossen Nutzen. Es wäre ein Fehler, auf diese Leistung und damit auch freiwillig auf die getätigten Investitionen zu verzichten.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.

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