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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-08

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-08

Wortprotokoll

Ihr Berichterstatter hat das hervorragend dargestellt. Ich möchte nur wenig ergänzen, um Ihnen darzulegen, welche Gedanken sich der Bundesrat seinerseits gemacht hat und welches seine Bemühungen sind, um die Steinzeit zu verlassen.

Mit dieser Vorlage sollen im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkurswesens einige sehr wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Digitalisierung umgesetzt werden. Das Projekt SchKG erlaubt bereits heute den elektronischen Datenaustausch zwischen Gläubigern und den Ämtern; so wird heute schweizweit über die Hälfte der jährlich 2,5 Millionen Betreibungen elektronisch abgewickelt. Mit dieser Revision sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen noch besser genutzt werden.

Die Vorlage enthält dazu verschiedene Punkte. So soll die elektronische Kommunikation im Betreibungswesen deutlich ausgeweitet werden. Damit soll unter anderem die elektronische Verwendung und Archivierung von Verlustscheinen in der Praxis endlich umgesetzt werden können. Zudem soll eine freiwillige elektronische Zustellung des Zahlungsbefehls möglich werden. Auch die Verwertung von beweglichen Vermögenswerten im Rahmen eines Betreibungs- und Konkursverfahrens über eine Online-Plattform soll auf eine saubere rechtliche Grundlage gestellt werden. Diese Punkte sind im Interesse von Gläubigern und Schuldnern, und sie erleichtern auch die Arbeit der Betreibungs- und Konkursämter. Dementsprechend waren diese Punkte in der vorberatenden Kommission Ihres Rates völlig unumstritten, und es bestehen hier auch keine weiteren Differenzen zu Nationalrat und Bundesrat.

Der praktisch vielleicht wichtigste Punkt betrifft das Betreibungsregister und vor allem die Auskünfte daraus. Der Bundesrat hat hier zur Verbesserung der Qualität dieser Auskünfte eine Wohnsitzabklärung bei der Erstellung von Betreibungsregisterauskünften vorgesehen. Der Nationalrat will hier deutlich weiter gehen und mit dieser Vorlage die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsauskunft schaffen. Der Bund soll dabei eine wesentliche Rolle übernehmen, indem er dafür ein zentrales Informationssystem betreiben soll. Das erfolgt vor dem Hintergrund des Projekts BRA CH, das vonseiten gewisser Kantone und Betreibungsämter angestossen wurde und von der Digitalen Verwaltung Schweiz finanziert wird.

Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, die Erweiterung des Nationalrates zu übernehmen. Zweifellos ist eine solche schweizweite Betreibungsauskunft auch nach Ansicht des Bundesrates eine wünschenswerte Sache, auch wenn er sie seinerseits im Rahmen der Vorlage bewusst nicht vorgeschlagen hat. Bei den Betreibungsdaten handelt es sich um kantonale Daten, und der Vollzug des Betreibungswesens liegt bei den Kantonen. Der Bundesrat hätte deswegen hier eher die Kantone in der Pflicht gesehen - und nicht eine neue Aufgabe für den Bund. Er kann jedoch mit dem Antrag leben, weil eine schweizweite Betreibungsauskunft inhaltlich eine gute Sache ist.

In Abweichung vom Nationalrat schlägt Ihre Kommission eine zusätzliche Delegationsnorm für den Betrieb des zentralen Informationssystems vor. Diese gibt für die Umsetzung mehr Möglichkeiten und Freiheiten und ist aus Sicht des Bundesrates deswegen wichtig und ist zu begrüssen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.