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de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-06-08

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-08

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen aus der Subkommission EDI/UVEK der GPK zum Geschäftsbericht des Bundesrates berichten. Ein zentrales Geschäft des EDI war bzw. ist die Umsetzung der im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Kostendämpfung, konkret zum Paket 2 im Gesundheitswesen. Der Bundesrat hat am 26.[NB]November letzten Jahres ein Paket 1 in die Vernehmlassung gegeben. Diese Anpassungen betreffen Referenztarife, Anforderungen an Laboratorien sowie die Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns. Neu muss sich der Referenztarif für ausserkantonale Wahlbehandlungen am höchsten Tarif eines vergleichbaren Spitals im Wohnkanton orientieren, um die freie Spitalwahl zu sichern. Zudem erhalten Apotheken erweiterte Kompetenzen bei Laboranalysen, und Hebammen können künftig den Beginn der Schwangerschaft bestimmen.

Die Vernehmlassung zur Änderung der Krankenversicherungsverordnung im Arzneimittelbereich erfolgte später; die entsprechende Vernehmlassungsfrist ist erst kurz vor dieser Session, also Ende Mai, abgelaufen. Die GPK hat sich deshalb nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt. Dennoch ist die hohe Komplexität bei der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse hervorzuheben. Die KVV-Revision erfolgt in einem gegenüber den Parlamentsbeschlüssen neuen Umfeld von US-Zolltarifen und Referenzpreismodellen, welche für die Schweiz neben den gesundheitspolitisch relevanten Fragen eben auch erhebliche volkswirtschaftliche und standortpolitische Implikationen mit sich bringen. Der Bundesrat führte und führt dazu einen direkten Dialog auch mit den Stakeholdern; im Moment gibt es verschiedene runde Tische und Arbeitsgruppen.

Bei einem dieser runden Tische geht es um Kostendämpfung; dieser runde Tisch wird nach den Resultaten von 2025 nun weitergeführt. Eine weitere Arbeitsgruppe diskutiert die Standortattraktivität und die vom Parlament beim Bundesrat in Auftrag gegebene Life-Science-Strategie. Schliesslich steht die Modernisierung des Preisbildungsmodells im Medikamentenbereich zur Debatte. Dennoch bleibt das Kostendämpfungsszenario ungünstig. Wir haben weiterhin steigende Kosten, trotz verschiedener vom Bundesrat und vom Parlament beschlossener Massnahmen. Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas), Kostenziele, Zulassungssteuerung und Qualitätssicherung sind die Stichworte dazu; deren Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Entsprechend muss abgewartet werden, welche kostendämpfende Wirkung sie tatsächlich auch entfalten.

Beim UVEK war für die GPK die Botschaft des Bundesrates über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs bis 2028 ein Thema, ferner auch die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes. Diese Vorlage betrifft unter anderem die Strafkompetenzen des Bundes bei Flugunfällen, die Altersgrenze für Helikopterpiloten und -pilotinnen sowie die Befreiung der Konzessionserteilung an Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht.

Vertieft diskutiert hat die GPK auch das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen in der Schweiz. Die Aussprache erfolgte mit dem Stellvertreter des Vorstehers des UVEK, Herrn Bundesrat Martin Pfister.

Der Bundesrat hatte das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen am 8.[NB]Oktober 2025 zur Kenntnis genommen. Das Gutachten zeigt auf, welche Bahn-, Strassen- und Agglomerationsprojekte bis 2045 fachlich prioritär sind. Auf dessen Grundlage hat der Bundesrat das weitere Vorgehen für die Erarbeitung der nächsten Ausbauschritte festgelegt. Die geplante Bündelung der Ausbauschritte in einer Vernehmlassungsvorlage soll eine gesamtheitlich abgestimmte und finanzierbare Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sicherstellen. Die Vernehmlassungsvorlage wird im Moment erarbeitet. Der Bundesrat will die Verkehrsinfrastruktur weiter ausbauen. Gleichzeitig wird die Vorlage, die den Titel "Verkehr '45" tragen wird, auch eine Verzichtsvorlage werden. Das Geld im BIF und im NAF reicht nämlich bei Weitem nicht aus, um alle Wünsche und alle Projekte zu realisieren. Es braucht eine Priorisierung. Der Bundesrat stellt deshalb zahlreiche Projekte infrage, auch solche, die das Parlament bereits beschlossen hat.