Rossi Viktor · 2026-06-09
Rossi Viktor · Bern · 2026-06-09
Wortprotokoll
Ich möchte doch nochmals auf das Beispiel der Volksinitiative zur Heiratsstrafe hinweisen. Herr Ständerat Fässler hat zu Recht gesagt, dass die Situation überhaupt nur dadurch entstand, dass das Abstimmungsbüchlein gemäss Bundesgericht falsche Zahlen enthielt. Deshalb wurde ja die Abstimmung nachträglich aufgehoben. Nichtsdestotrotz ist sie eben ein gutes Beispiel, um zu zeigen, weshalb es eben nicht nur für den Bundesrat, sondern auch für die eidgenössischen Räte hilfreich sein kann, in solchen Situationen über eine gewisse Flexibilität zu verfügen.
Wir gehen davon aus, dass wir auch heute nicht alle möglichen Situationen antizipieren können und aus diesem Grund ein gewisser Spielraum bestehen bleiben sollte. Es scheint mir noch einmal erwähnenswert, worauf auch die Kommissionssprecherin, Frau Ständerätin Z'graggen, hingewiesen hat: Bereits heute hat der Bundesrat einen sehr engen Spielraum. In der Regel stehen für Volksinitiativen maximal zwei mögliche Abstimmungstermine zur Verfügung, und auch Referenden finden in der Regel - in neun von zehn Fällen - an einem der ersten beiden möglichen Abstimmungstermine statt. Ein Automatismus kann nicht antizipieren, was die Zukunft bringt, und vielleicht sind wir froh um eine gewisse Flexibilität.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, von diesem Automatismus abzusehen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.