Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2026-06-09
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-06-09
Wortprotokoll
Im Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend zu überarbeiten. Dabei ist unter anderem vorgesehen, dass eingefrorene Eizellen länger als bisher konserviert werden dürfen. Bis Ende 2026 soll eine Vernehmlassungsvorlage für das überarbeitete Fortpflanzungsmedizingesetz vorliegen.
Seit 2014 erlaubt das Fortpflanzungsmedizingesetz das Einfrieren von Eizellen mit einer limitierten Lagerdauer von zehn Jahren. Diese Regelung betrifft Frauen, die aus medizinischen oder sozialen Gründen ihre Eizellen einfrieren liessen, um die Möglichkeit einer späteren Familiengründung zu erhalten. Durch die aktuell geltende Zehnjahresregelung steht die erste betroffene Gruppe von Frauen per 1.[NB]Januar 2027 vor dem Ablauf dieser Frist. Das bedeutet, dass die eingefrorenen Eizellen der betroffenen Frauen vernichtet werden müssen, obwohl eine Gesetzesänderung dazu in Arbeit ist.
Um diesem Umstand entgegenzukommen und eine gesetzliche Grundlage für eine Übergangsregelung zu schaffen, hat die WBK-N am 21.[NB]Februar 2025 mit 17 zu 6 Stimmen das Einreichen einer Initiative beschlossen. Die parlamentarische Initiative fordert im Wortlaut die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, um "die Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen als Übergangsregelung über die bisherige Dauer von zehn Jahren hinaus mit einer genügenden Frist zu verlängern, bis die laufende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) abgeschlossen ist".
Die Kommission des Ständerates hat am 23.[NB]Juni 2025 mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die nationalrätliche WBK wiederum hat am 26.[NB]Februar 2026 mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Rat Folgegeben zu beantragen.
Das tragende Argument dabei war, dass sich die Situation seit Einreichung der Kommissionsinitiative nicht verändert hat. Eine Übergangsregelung ist gemäss Mehrheit der WBK-N weiterhin nötig, um die Vernichtung der Eizellen nach Ablauf der Zehnjahresfrist zu verhindern, während die anstehende Gesetzesrevision dies in Kürze wahrscheinlich anders regeln wird. Fachkreise belegen heute, dass die Qualität auch bei langer Lagerung erhalten bleibt. Somit sind zentrale Fragen zu Lagerdauer und Altersgrenzen heute beantwortet, und diese Kenntnisse werden auch bei der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes entsprechend berücksichtigt.
Die Mehrheit der WBK-N beantragt, der Initiative Folge zu geben.