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Riem Katja · Nationalrat · 2026-06-09

Riem Katja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-09

Wortprotokoll

Unsere Minderheit lehnt die vorgeschlagene Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen ab. Es geht dabei nicht darum, die betroffenen Frauen oder ihren Kinderwunsch infrage zu stellen. Es geht vielmehr um die Frage, ob wir kurz vor einer umfassenden Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes einen wesentlichen Grundsatz des geltenden Rechts ändern sollen.

Erstens wurde die heute geltende Zehnjahresfrist vom Parlament bewusst beschlossen. Sie war von Anfang an bekannt und bildete einen klaren Teil der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle Frauen, die sich für das Einfrieren von Eizellen entschieden haben. Wer nun kurz vor Ablauf dieser Frist die Regeln ändert, schafft Ungleichbehandlungen gegenüber jenen Frauen, die ihre Familienplanung auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage ausgerichtet haben.

Zweitens handelt es sich insbesondere mit Gedanken an mögliche Grossmutter-Mütter um eine ethisch sehr sensible Frage. Die Begrenzung der Lagerdauer wurde seinerzeit nicht zufällig eingeführt. Sie sollte auch verhindern, dass die Fortpflanzungsmedizin zeitlich immer weiter ausgedehnt wird. Fragen nach Altersgrenzen, Elternschaft im höheren Alter und nach den Interessen des Kindes gehören in die Gesamtrevision des Gesetzes und nicht in eine isolierte Übergangsregelung.

Hinzu kommt, dass bereits heute medizinische Ausnahmen bestehen. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine längere Lagerung angewiesen sind, können im Einzelfall eine Verlängerung erhalten. Das geltende Recht kennt somit bereits differenzierte Lösungen dort, wo sie medizinisch notwendig sind.

Schlussendlich sprechen wir gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) von einer relativ kleinen Anzahl betroffener Frauen. Selbst das BAG stellt deshalb die Verhältnismässigkeit eines separaten Gesetzgebungsprozesses infrage. Schliesslich hat der Bundesrat angekündigt, die Lagerdauer im Rahmen der Gesamtrevision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umfassend zu prüfen. Genau dort gehört diese Diskussion hin, mit Vernehmlassung, sorgfältiger Interessenabwägung und einer Gesamtbetrachtung der medizinischen, gesellschaftlichen und ethischen Fragen.

Aus diesen Gründen lehnen wir die beantragte Verlängerung der Lagerfrist ab.