Lexipedia

Ettlin Erich · Ständerat · 2026-06-09

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-09

Wortprotokoll

Die Motion "Temporärbranche nicht weiter von der Schlechtwetterentschädigung ausschliessen" wurde von der SGK-N am 11.[NB]April 2025 mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 17.[NB]Juni 2025 mit 115 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Anpassung der Gesetzgebung zur Arbeitslosenversicherung vorzulegen, damit die Temporärbranche nicht weiterhin von der Schlechtwetterentschädigung ausgeschlossen ist. Dafür, dass die Temporärbranche heute von Schlechtwetterentschädigungen explizit ausgenommen ist, gebe es sachlich keine überzeugenden Gründe. Generell sei der Ausschluss unter den Gesichtspunkten der sozialen Sicherheit der Mitarbeitenden und der Vermeidung von Kündigungen inhaltlich nicht zu begründen. 59 Prozent der Temporärarbeitenden hätten im Jahr 2023 über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügt, was zeige, dass zahlreiche Temporärarbeitsverhältnisse eine langfristige Perspektive haben würden. Insbesondere in der Baubranche würden Temporärverträge für die gesamte Saison geschlossen. Das war die Begründung für die Motion der SGK-N.

Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. Insbesondere macht er geltend, dass bei Temporäreinsätzen die Arbeitsplätze in der Regel auf kürzere oder befristete Dauer ausgelegt seien. Bei Schlechtwetter könnten diese Personen anderweitig eingesetzt werden. Zudem bestehe ein Spezialverhältnis, ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen dem Personalverleiher, der Einsatzfirma und den Temporärangestellten. Es stelle sich auch die Frage, ob es nicht zur Überentschädigung des Verleihers komme. Zudem sei bei Temporärangestellten die Anwendung der Schlechtwetterentschädigung auch kompliziert.

Ihre Kommission beriet die Motion an zwei Sitzungen, am 27.[NB]Januar und am 30./31.[NB]März dieses Jahres. In der ersten Sitzung tauchten einige Fragen zur speziellen Situation von Temporärangestellten im Zusammenhang mit Schlechtwetterentschädigung auf. Wir verlangten von der Verwaltung eine Notiz mit weiteren Erläuterungen und der Klärung von Zahlen. Insbesondere interessierte die Frage, wer das Risiko der Temporärangestellten auf dem Bau bei Schlechtwetter trage. Ist es die Baufirma, die Verleihfirma oder sogar der Temporärangestellte selber? Muss der Temporärangestellte, wenn Schlechtwetter vorliegt und die Angestellten nicht arbeiten können, sogar auf seinen Lohn verzichten? Dies ist vermutlich nicht einheitlich geregelt. Aber wenn die Baufirma keine Schlechtwetterentschädigung für den Temporärangestellten erhält, wird sie im Normalfall auch keine Entschädigung an die Temporärangestellten zahlen. Die Temporärfirma kann den Angestellten entweder anders einsetzen, was bei Angestellten im Baubereich schwierig sein wird, da ja Schlechtwetter herrscht, oder ihn entlassen. Dann trägt am Schluss der Angestellte das Risiko.

Wir liessen uns über die Zahlen informieren. Es kann festgestellt werden, dass in verschiedenen Branchen, insbesondere auf dem Bau, Temporärangestellte vielfach für längere Zeit an die gleiche Firma ausgeliehen werden. In der Baubranche sind 23 Prozent der Angestellten mehr als vier Jahre lang temporär beschäftigt. Weniger als sechs Monate sind nur 24 Prozent beschäftigt. Ein grosser Teil hat also lange Einsätze bei der gleichen Arbeitgeberin. Festzuhalten ist auch, dass die Temporärangestellten auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen, die Leistungen für Schlechtwetter jedoch nicht erhalten. Beim Gesundheitsschutz ist immerhin sichergestellt, dass der Einsatzbetrieb aufgrund des Arbeitsgesetzes diesen auch für die Temporärangestellten sicherstellen muss.

Ihre Kommission stellt fest, dass eine kurzfristige Umplatzierung von Temporärangestellten, zum Beispiel auf dem Bau, durch die Temporärfirma bei Schlechtwetter unrealistisch ist, insbesondere bei Angestellten, die längere Zeit beim entsprechenden Einsatzbetrieb ausgeliehen sind. Aufgrund der Zahlen, die uns über die langfristigen Anstellungen vorgelegt wurden, sind viele Temporärangestellte für längere Zeit ausgeliehen, vor allem im Baubereich. Aber die Kommission anerkennt auch die besondere Vertragssituation bei Temporärangestellten. Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission, die abgeänderte Motion anzunehmen.

Die abgeänderte Motion gewährt auch den Temporärangestellten eine Schlechtwetterentschädigung, jedoch nur denjenigen, die seit mindestens sechs Monaten in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis in der Temporärbranche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Ab sechs Monaten gibt es auch eine längere Kündigungsfrist für Temporärangestellte.

Wir sind der Meinung, dass diese abgeänderte Motion ein gangbarer Weg ist, quasi ein Kompromiss. Der Bundesrat kann dann auch sicherstellen, dass es keine Überentschädigung bei der Verleihfirma gibt. So soll verhindert werden, dass die Temporärunternehmen einen Gewinnanteil durch die Schlechtwetterentschädigung erhalten.

Aus all diesen Erwägungen hat die Kommission einstimmig beschlossen, die abgeänderte Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.