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Grossen Jürg · Nationalrat · 2026-06-10

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-06-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Minderheit Bertschy, bei Artikel 64 Absatz 1 Buchstaben d und e beim bisherigen Recht zu bleiben. Die Grünliberale Fraktion will keine Einschränkung der bewährten und bereits heute restriktiven Praxis. Artikel 64 BGBB regelt den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke ohne Selbstbewirtschaftung in eng begrenzten Ausnahmefällen; dazu gehören die Bestimmungen gemäss den Buchstaben d und e, die zur Anwendung kommen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse im Naturschutz besteht. Eine zusätzliche Einschränkung dieser Bestimmungen, wie vom Bundesrat beantragt, ist unseres Erachtens nicht angezeigt. Die höheren Anforderungen - das rechtsunsichere Erfordernis einer langfristig besseren Sicherung in Buchstabe d sowie die Streichung des Objektes des Naturschutzes in Buchstabe e - sind abzulehnen. Sie bringen keinerlei Verbesserungen.

Die geltende Regelung ist restriktiv, sie ist systematisch kohärent, und sie hat sich im Vollzug bewährt. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für zusätzliche Einschränkungen ist weder empirisch belegt noch rechtlich nachvollziehbar. Die bestehenden Voraussetzungen für den Erwerb zu Schutzzwecken durch Gemeinwesen oder Organisationen sind bereits eng gefasst und werden von den kantonalen Behörden auch streng geprüft. Der Umfang der betroffenen Flächen ist gering und steht in keinem Verhältnis zu den geltend gemachten Risiken.

Artikel 64 ermöglicht heute freiwillige vertragliche Lösungen im öffentlichen Interesse. Diese erlauben es, Schutzanliegen mit den Interessen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen, ohne auf hoheitliche Zwangsmittel zurückgreifen zu müssen. Eine Einschränkung dieses Instrumentes würde dazu führen, dass zur Erreichung von Schutz- und Planungszielen vermehrt Enteignungen oder enteignungsgleiche Eigentumsbeschränkungen notwendig würden. Dies widerspricht dem zivilrechtlichen Subsidiaritätsprinzip und ist mit höheren Kosten, längeren Verfahren und zusätzlichen Konflikten verbunden.

Leider ist es nicht gelungen, auch nicht in der Kommission, stringent aufzuzeigen, was der Mehrwert der neuen Bestimmung sein soll. Auch stehen sich widersprechende Aussagen im Raum in Bezug auf die Frage, was in Zukunft noch möglich ist und was nicht.

Da es aus unserer Sicht keinen Handlungsbedarf gibt, bitte ich Sie, beim heutigen Recht zu bleiben und die Minderheit zu unterstützen.