Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-10
Wortprotokoll
Die beantragte Ergänzung war noch kein Teil des Entwurfes des Bundesrates. Erst im Nachgang zur Botschaft ergab sich die Diskussion rund ums Verbandsbeschwerderecht. Sie führte zum Kompromiss, dass man mit den Projekten nach Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes nicht vor das Bundesgericht ziehen kann. Das erwies sich als mehrheitsfähig, es wurde dagegen auch kein Referendum ergriffen. Für den Bundesrat ist es deshalb sachlogisch, dass man das hier ergänzt. Es mag sein, dass hier "auf Vorrat" legiferiert würde. Aber es wäre falsch, das hier nicht zu berücksichtigen; nur so kann es aufgrund einer Zuleitung nicht doch noch zu einer massiven Verzögerung kommen.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der Mehrheit.