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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-11

Wortprotokoll

Bei dieser letzten Differenz geht es um die Frage, wann eine Betreibungs- und Konkursbeamtin oder ein Betreibungs- und Konkursbeamter das Konkursgericht anrufen soll, damit dieses überprüft, ob die Bemühungen der Schuldnerin oder des Schuldners zur Erzielung von Einkommen während des Sanierungskonkursverfahrens genügend sind oder nicht. Es handelt sich um eine kleine Differenz zu einer Ermessensfrage. Die Auswirkungen werden sich erst in der Praxis zeigen. Entsprechend wehren wir uns in diesem Punkt auch nicht dagegen, wenn Sie den Entwurf des Bundesrates abändern und stattdessen dem Ständerat und Ihrer Kommission folgen. Entscheidend ist, dass dieses wichtige Dossier jetzt abgeschlossen werden kann, die Vorlage endgültig verabschiedet und zur Schlussabstimmung gebracht wird.

Diese Vorlage ist ein echter Fortschritt für unser Land. Sie gibt Tausenden von Menschen die Möglichkeit, sich aus der Schuldenfalle zu befreien, sich aus der Sozialhilfe zu befreien, sich wieder selbstständig zu machen und künftig nicht mehr von einer Lohnpfändung betroffen zu sein. Sie müssen dafür beweisen, dass sie ihre Finanzen nachhaltig in den Griff bekommen, und dann bekommen sie einen Schuldenschnitt. Tausende Menschen können ihr Leben real verbessern. Ich glaube, das ist ein Erfolg.

Ich möchte Ihnen danken, wenn Sie diese Vorlage auch in der Schlussabstimmung so konstruktiv begleiten. Ich möchte insbesondere auch der Kommission danken, die die Vorlage genau angeschaut und wesentliche Verbesserungsvorschläge gemacht hat. [GZ]

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